Modellversuch vs. Integrierte Versorgung (§140 ff.)

  • Guten Tag Frau Möhrle,

    danke für die Ausführungen zu diesem Thema.
    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, erfolgt die Anschubfinanzierung in Höhe von max. 1% des KV-Budgets als 1% auch des KH-Budgets in der entsprechenden Region. Mich interessiert hier besonders der KH-Bereich. Sie schrieben...

    Zitat

    als auch von jeder Krankenhausrechnung in dieser KV-Region abgezogen.


    Ich gehe davon aus, dass Sie damit meinen, dass das entsprechende Patientenklientel ausgelagert wird und nicht wirklich jede einzelne Rechnung mit Abschlägen belastet wird, oder? Es würde am Ende nichts ändern, lediglich die Formalien.

    Kennen Sie IV-Verträge, die lediglich zwischen Partner außerhalb des KH-Budgets und KV-Budgets geschlossen wurden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße.

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    machen wir es einfach einmal konkret:

    Wenn eine Krankenkasse X beispielsweise mit einem Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern (MV) einen IV-Vertrag abschliesst, dann handelt es sich folglich um ein Krankenhaus in der Region der Kassenärztlichen Vereinigung MV. Folglich können die Rechnungen aller Krankenhäuser in MV von dieser Krankenkasse um bis zu 1 v.H. gekürzt werden - zumindest während der Laufzeit des Vertrages und bis höchstens Ende 2006. (Das sich die Rechnungskürzung nicht auf alle Elemente der Krankenhausrechnung bezieht - bestimmte Zuschläge bleiben beispielsweise \"außen vor\" - soll hier einmal vernachlässigt werden.)

    Iv-Verträge, bei denen weder niedergelassene Vertragsärzte noch Krankenhäuser beteiligt sind, sind mir nicht bekannt.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Herr Scholze,

    der Kollege hat vollkommen recht, es wird von jeder einzelnen KH-Rechnung die anteilige Anschubfinanzierung abgezogen. Da einige Kassen inzwischen bundesweit Verträge geschlossen haben, sollte auch Ihr Haus inzwischen betroffen sein.

    Verträge, denen weder KV noch ein Krankenhaus beteiligt sind, kenne ich bisher auch nicht. Verträge in denen nur einer der beiden beteiligt ist, beide aber die Anschubfinanzierung tragen, gibt es diverse.

    [f2] [c=darkblue][comic]Schönen Gruß vom Möhrle[/comic][/c] :i_wink:[/f2]

  • Hallo Herr Systemlernender, hallo Frau Möhrle,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Was mir vorher klar war, habe ich nun auch verstanden. :d_zwinker:

    Es gibt doch bestimmt eine Homepage mit allen geschlossenen/ angedachten IV-Verträgen...? Vielleicht gibt es hier auch etwas zur Gestaltung.

    MfG

  • Hallo Herr Systemlernender, hallo Frau Möhrle,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Was mir vorher klar war, habe ich nun auch verstanden. :d_zwinker:

    Es gibt doch bestimmt eine Homepage mit allen geschlossenen/ angedachten IV-Verträgen...? Vielleicht gibt es hier auch etwas zur Gestaltung.

    MfG

  • Zitat


    Original von kscholze:
    Es gibt doch bestimmt eine Homepage mit allen geschlossenen/ angedachten IV-Verträgen...? Vielleicht gibt es hier auch etwas zur Gestaltung.

    Hallo Herr Scholze,

    da es sich um kassenindividuelle Verträge handelt, gibt es keine Homepage, die dies zusammenfasst. Bei der BQS können Sie die gemeldeten abgeschlossenen Verträge erfahren. Einerseits müssen die Verträge jedoch nicht zwingend gemeldet werden und andererseits weiß ich nicht, ob Sie alle Verträge erfahren können, oder nur die, an denen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Jede Kasse veröffentlicht ihre Verträge daher individuell, teilweise auf der HP, teilweise auch nur als regional verbreitete Flyer. An Informationen zu angedachten Verträgen werden Sie wahrscheinlich kaum herankommen, da dies das indiviuelle Vertragsgeschäft der Kasse betrifft.

    [f2] [c=darkblue][comic]Schönen Gruß vom Möhrle[/comic][/c] :i_wink:[/f2]

  • Hallo & Danke,

    für die zahlreichen Beiträge. Bzgl. der IV kann man hier noch einiges nachlesen.

    Wie sieht es mit Modellversuchen aus? Gibt es hier ähnliche Guidelines bzw. Erfahrungen in der Vorgegensweise? :d_gutefrage:

    MfG

  • Guten Morgen,

    da die \"Anschubfinanzierung\" lediglich bis Ende 2006 gilt, würde mich mal interessieren wie es danach weitergeht. Laufen dann alle IV aus? Vermehrt lese ich in der entsprechenden Literatur, dass von den KK die Zeit momentan genutzt wird, um zu sehen, wie sich die IV auf evtl. später geschlossene \"Direkt-\" bzw. \"Einzelverträge\" (ökonomisch) auswirken. Kann man nicht schon heute \"Direkt-\" bzw. \"Einzelverträge\" abschließen?

    MfG

  • Guten Tag Herr Scholze,

    die mir bekannten IV-Verträge sind in der Tat (zunächst) bis zum 31.12.2006 befristet. Die Vertragsparteien müssen sich also Ende des Jahres 2006 entscheiden, ob diese Verträge - auch ohne die dann nicht mehr existierende Anschubfinanzierung - weitergeführt werden sollen. Es gibt kritische, interessierte Stimmen, die behaupten, dass viele der heute bestehenden IV-Verträge den 31.12.2006 nicht überleben werden. Ich sehe das anders.

    Die IV-Verträge auf der Basis des § 140 SGB V können bereits jetzt schon als Einzel- oder Direktverträge bezeichnet werden. Entscheidend ist aber wohl, und darauf zielen die von Ihnen Literaturhinweis ab, dass nach Abschluss der Konvergenzphase im Krankenhausbereich (Ende 2009) neue, andere Vertrags- und Vergütungsformen wirksam werden könnten.

    Die jetztige Phase der IV-Verträge dient also dazu, auszuprobieren, ob diese Form der Vertragsgestaltung nach 2009 regelhaft und bindend zum Einsatz kommen kann. Sollte dies zu kommen, könnte das zur Konsequenz haben, dass Einkaufsmodelle der Krankenkassen Platz greifen, eine Abkehr von der bishrigen Form der Krankenhausplanung erfolgt, der landesweite Basisfallwert zur Orientierungsgröße wird oder das Verhandlungsprinzip der KK \"Einheitlich und Gemeinsam\" aufgehoben wird. Der Phantasie sind fast keine Grenzen gesetzt, auch weil der Gesetzgeber es bislang bewusst vermieden hat, klare Aussagen über die Zeit nach dem 31.12.2009 zu machen.

    Gruß

    Der Systemlernende