Guten Tag Frau Möhrle,
danke für die Ausführungen zu diesem Thema.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, erfolgt die Anschubfinanzierung in Höhe von max. 1% des KV-Budgets als 1% auch des KH-Budgets in der entsprechenden Region. Mich interessiert hier besonders der KH-Bereich. Sie schrieben...
Zitatals auch von jeder Krankenhausrechnung in dieser KV-Region abgezogen.
Ich gehe davon aus, dass Sie damit meinen, dass das entsprechende Patientenklientel ausgelagert wird und nicht wirklich jede einzelne Rechnung mit Abschlägen belastet wird, oder? Es würde am Ende nichts ändern, lediglich die Formalien.
Kennen Sie IV-Verträge, die lediglich zwischen Partner außerhalb des KH-Budgets und KV-Budgets geschlossen wurden?
Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße.