Konvergenzphase

  • Hallo,

    erhalten Krankenhäuser, die während der Konvergenzphase Erlöse erzielen diese vollständig erstattet, oder greifen hier auch die Konvergenzquoten bzw. Kappungsgrenzen wie bei den Verlusten?

    Beispiel:
    Budget 2004: 20 Mio
    Veränderter Ausgangswert: 10 Mio
    Differenz: 10 Mio davon 15% Konvergenzquote= 1,5 Mio
    Budget 2005: 18,5 Mio, aber Kappungsgrenze
    maximal 1,5% Budgetminderung = 300.000
    20 Mio- 300.000= 19,7 Mio Budget in 2005.

    Wie ist es jetzt im umgekehrten Fall?
    Budget 2004: 10 Mio
    und Veränderter Ausgangswert 20 Mio ?

    Sonoopy

  • Hallo Sonoopy,

    irgendwie kann ich Ihrem Beispiel nicht ganz folgen....

    In 2004 gibt es ja keine Konvergenzanpassung - ist Budgetneutral.
    In 2005 liegt die Obergrenze (Kappungsgrenze) bei 1,0 % (in 2006 bei 1,5%). Dieser Prozentansatz wird ja auch nicht vom Gesamtbudget berechnet, sondern zwischen der Differenz des DRG-Erlösvolumens (=ihre Summe der Bewertugnsrelationen multipliziert mit den landesweiten Basisfallpreis) und dem veränderten Ausgangswert (also \"Grundbudget\" abzüglich Zusatzentgelte und individuell zu verhandelnde DRG´s gem. § 6, incl. Veränderugnsrate, zusätzliche Lstg. usw. (vgl § 4 KHEntG)).

    Zu ihrer konkreten Frage (umgekehrter Fall) sollte das DRG ERlösvolumen also über Ihren veränderten Ausgangswert liegen, so konvergiert Ihr Budget nach oben, und zwar um 15% für 2005 und 23,5% für 2006.

    Also bei Ihrem Beispiel Differenz zwischen den beiden \"Meßgrössen\" = 10 Mio €, hiervon 15% (2005) = 1.500.000 € (wwobei dies wirklich ein sehr konstruiertes Beispiel ist).

    Ich hoffe etwas geholfen zu haben

    Grüsse aus Bad Wildugnen

    J. Raddatz

    :sonne: