Hallo Forum,
im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Q-Bericht kam mir folgende Frage in den Sinn: für die DRG-Abrechnung reicht es aus, pro Fall (nicht pro Fachabteilung!) Diagnosen und Prozeduren zu erfassen. Soweit ich weiß, fordert auch der §301 nicht, daß Diagnosen und Prozeduren abteilungsbezogen an die Kassen gemedlet werden müssen.
Nun kommt der Q-Bericht und fordert die 10 häufigsten OPS-Ziffern abteilungsbezogen!
Was, wenn m an das gar nicht in dieser Form erfasst hat?
Deshalb würde mich stark interessieren, ob es eine Vorschrift (gesetzliche Vorgabe) gibt, die regelt, daß Diagnosen und Prozeduren krankenhausintern mit Abteilungsbezug zu erfassen sind.
Und falls nein, wieso kann das für den Q-bericht gefordert werden?
Viele Grüße
NiR