Zusatzentgelt ZE2005-01 Beckenimplantate

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit dem Jahr 2005 gibt es ja die Anlage 4 i.V. mit der Anlage 6 zur FPV 2005. Diese Zusatzentgelte sind krankenhausindividuell zu vereinbaren.

    Meine Anfrage richtet sich speziell an das ZE2005-01 - Beckenimplantate!

    Was wird als Beckenimplantat angesehen?
    Handelt es sich hier um ein spezielles Implantat?
    Kann auch das einbringen von OSTIM als Beckenimplantat angesehen werden?
    Welche Beträge sind hierbei in etwa zu vereinbaren?

    Bitte um Mitteilung

    Danke im voraus

    Mit freundlichen Grüssen