Hallo miteinander,
trotz intensiver Suche konnte ich in den bisherigen Diskussionen keine Antwort finden, deshalb bitte ich um Hilfe:
Laut Fallpauschalenvereinbahrung 2005 (§1(1)) gilt als Verlegung in ein anderes Krankenhaus auch die dortige Aufnahme innerhalb 24 Stunden.
Was ist aber, wenn der Patient in das gleiche Krankenhaus wieder aufgenommen wird.
Gilt dieser Patient als entlassen und wiederaufgenommen oder läuft die stationäre Behandlung weiter, als ob nichts gewesen wäre.
Im konkreten Fall wäre die OGV des ersten Aufenthaltes verstrichen und ansonsten auch keine Fallzusammenführung fällig.
Kann ein neuer Fall abgerechnet werden oder muß die Tagespauschale der Überschreitung angewendet werden.
Vielen Dank für die Hilfe.
P.Host