Wiederaufnahme innerhalb 24 Stunden

  • Hallo miteinander,
    trotz intensiver Suche konnte ich in den bisherigen Diskussionen keine Antwort finden, deshalb bitte ich um Hilfe:

    Laut Fallpauschalenvereinbahrung 2005 (§1(1)) gilt als Verlegung in ein anderes Krankenhaus auch die dortige Aufnahme innerhalb 24 Stunden.
    Was ist aber, wenn der Patient in das gleiche Krankenhaus wieder aufgenommen wird.
    Gilt dieser Patient als entlassen und wiederaufgenommen oder läuft die stationäre Behandlung weiter, als ob nichts gewesen wäre.
    Im konkreten Fall wäre die OGV des ersten Aufenthaltes verstrichen und ansonsten auch keine Fallzusammenführung fällig.
    Kann ein neuer Fall abgerechnet werden oder muß die Tagespauschale der Überschreitung angewendet werden.
    Vielen Dank für die Hilfe.

    P.Host

  • Schönen guten Tag Herr Host!

    § 1 Abs. 1 FPV bezieht sich eindeutig auf die Aufnahme in einem anderen Krankenhaus. Die Wiederaufnahme in das gleiche Krankenhaus regelt § 2 FPV. Ist nach § 2 keine Fallzusammenführung vorzunehmen, können Sie getrennte Fälle abrechnen.

    Allerdings gibt es auch noch den § 17c KHG, der sagt, dass das Krankenhaus geignete Maßnahmen zu ergreifen hat, um eine Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden. Sollte der Patient nicht mit einer neuen Erkrankung, die noch nicht während des 1. Aufenthaltes absehbar war, sondern beispielsweise mit der Verschlechterung einer bereits bei 1. Aufenthalt (mit-)behandelten Erkrankung aufgenommen werden, fordern manche Kassen eine Fallzusammenführung unter Berufung auf § 17c KHG. Allerdings steht das so nicht im Gesetz.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,