Sehr geehrte ForenteilnehmerInnen,
bin neu im Thema G-DRG. Im Rahmen meines Studiums bin ich dabei, Unterschiede der Abrechnungsmodalitäten des G-DRG-Systems zum Abrechnungsmodell der LKF-Österreich herauszuarbeiten.
In Österreich rechnen Krankenanstalten quartalsweise oder monatlich ihre Fälle ab (Quartals- / Monatsmeldung); diese dienen zur Ermittlung unterjähriger Abschlagszahlungen. Jährlich erfolgt dann im nachhinein eine Endabrechnung, bei welcher Änderungen / Ergänzungen der Fallabrechnungen vorgenommen werden können.
Meine Frage hierzu: Wieviel Zeit ab Entlassung hat ein Krankenhaus zur Abrechnung des Falles? Sind Korrekturen (zB aufgrund von fehlerhaften Codierungen) möglich? Welche Fristen gelten hier? Müssen diese Fälle dann einzeln begründet werden?
Ich bin für jede Hilfe Dankbar.
Beste Grüße
Lobo