Ausgleichssätze für sachkostenintensive Leistungen.

  • Im Gesetz steht ja, dass man bei sachkostenintensiven Leistungen (Fallpauschalen und Zusatzentgelte) einen von der Norm abweichenden Ausgleichssatz bei Mehr- und Minderleistungen vereinbaren kann.

    Erwähnt werden im Gesetz speziell Leistungen der Intensivmedizin. Sowohl bei diesen Beatmungs-DRGs, als auch bei sachkostenintensiven DRGs wie der F01 (Defibrillatoren) halte ich die normalen Ausgleichssätze für problematisch.

    Meine Frage ist nun:

    Welche Erfahrung haben Sie beim Versuch der Vereinbarung von abweichenenden Ausgleichssätzen gemacht?