Verfahren bei Codieranfragen nach §275

  • Guten Abend zusammen!

    Wegen der Flut der Anfragen und zunehmender \"Grenzüberschreitung\" der Anfragenden bzgl. Fristen, Zuständigkeiten ect versuche ich mich mal formal schlau zu machen. Hier die Frage (bezieht sich auf Baden-Württemberg):
    Die MDK-Anfragen der korrekten Codierung beziehen sich doch wohl auf den §275 SGBV. Während es zum §112 SGBV (\"Notwendigkeit..\") Ausführungsbestimmungen im entsprechenden Landesvertrag gibt (\"Landesvertrag zum 112\"), sind mir entsprechende Regelungen zum §275 nicht geläufig. Wo gibt es da Regelungen? Gibt es die überhaupt? Wer kann mir helfen?? Oder werden Codierprüfungen üblicherweise unter das Verfahren nach 112 subsumiert? Oder ist die einzige Rechtsgrundlage der 275 SGBV? Oder gibt es gerichtliche Verfahrenshinweise?

    Einen schönen Abend noch.


    [c=#ff006d]Christof Heun-Letsch [/code]