Sachkosten bzw. Materialkostenrechnung durch Belegarzt

  • Hallo liebes Forum,

    ich finde leider keine Antwort auf die Frage, ob ein Belegarzt einem Privatversicherten eine GOÄ-Rechnung mit den entstandenen Materialkosten zusätzlich zur DRG-Pauschale stellen darf ?

    Mir ist bekannt, dass die Sachkosten in den DRGs einkalkuliert sind. (Weiss zufällig jemand, wo dies rechtsverbindlich steht ?).

    Gilt dies auch für Belegärzte, oder besteht hier aufgrund der geringeren Bewertungsrelationen der Belegärzte eine Ausnahme (ist der Unterschied zur vollstationären Unterbringung gerade darin zu sehen, dass der Belegarzt Sachkosten berechnet ?).

    Meiner Meinung nach gilt:
    - Eine DRG (sowohl vollstrationär als auch belegärztlich) enthält ALLE Sachkosten mit Ausnahme der Zusatzentgelte, die zusätzlich berechnet werden können
    - Zusätzlich dürfen Chefärzte bzw. Belegärzte GOÄ-Rechnungen für persönliche Leistungen erstellen (also KEINE Material- bzw. Sachkosten)

    Vielen Dank für Eure Antworten :sterne:

    Viele Grüße

    valdobbiadene

  • Hallo,

    der Unterschied beim Relativgewicht zwischen einer DRG-Fallpauschale (bei Versorgung durch Hauptabteilungen) und einer DRG-Fallpauschale (bei belegärztlicher Versorgung) resultiert im wesentlichen aus der Tatsache, dass in der einen DRG Arztkostenbestandteile enthalten sind und in der anderen DRG Arztkosten (Belegoperateur bzw. Belegoperateur und Beleganästhesist)nicht enthalten sind. Mit Sach-/Materialkosten hat diese Differenz also nichts zu tun.

    Im übrigen ist Ihre Meinung auch meine Meinung.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo valdobbiadene,

    den Ausführungen des Systemlernenden kann man hier nur zustimmen. Aus dem G-DRG Bericht 2005 können Sie entnehmen, dass der Unterschied in punkto Bewertungsrelation von der Hauptabteilung zum Beleg-Operateur insgesamt (bezogen auf den Katalog 2005) bei rund 26% liegt. Für den Beleganästhesisten kommen dann noch mal weitere 5% hinzu.

    Aus dem Bericht geht auch hervor, dass - wie Sie beide bereits feststellten - die Sachkosten in diesen Fällen immer mit kalkuliert sind.

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,


    sind Ihrer Meinung nach alle Sachkosten (bis auf ZE) generell in den DRG enthalten ?

    Beispiel: Belegarzt bestellt auf eigene Rechnung eine teure Hüftprothese für einen Patienten. Belegkrankenhaus weigert sich, diese zu bezahlen und erstattet nur Standardprothese. Darf der Arzt in diesem Fall die (tatsächlich entstandenen) Kosten dem Patient in Rechnung stellen oder ist das auschließlich ein internes Problem zwischen Klinik und Belegarzt ?

    Danke für Ihre Antwort !

    Viele Grüße

    valdobbiadene

  • Hallo valdobbiadene!

    Außer den ZE\'s sind alle Material- und Sachkosten mit der DRG abgegolten.
    Wenn der Belegarzt ohne Rücksprache eine andere Prothese verwendeet, wird er die Mehrkosten tragen müssen.

    Mt freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo valdobbiadene,

    Herr Killmer hat hier völlig Recht. In einer DRG sind grundsätzlich alle Aufwändungen enthalten. Für welche DRGs es ZEs gibt, können Sie dem aktuellen FP-Katalog entnehmen. (Für Ihren Fall der Hüftprothese gibt es keine ZEs.)

    Die Kalkulation der ZE erfolgt anhand einer Differenzkostenrechnung. Soll heißen, es werden Fälle mit teuren Implantaten/ Transplantaten mit Fällen ohne verglichen. Aus der ermittelten Differenz ergibt sich dann die Höhe der Vergütung der ZEs. Der Prozess ist natürlich etwas komplizierter; die kurze Ausführung dient lediglich zur Verdeutlichung.

    MfG