Hallo liebes Forum,
ich finde leider keine Antwort auf die Frage, ob ein Belegarzt einem Privatversicherten eine GOÄ-Rechnung mit den entstandenen Materialkosten zusätzlich zur DRG-Pauschale stellen darf ?
Mir ist bekannt, dass die Sachkosten in den DRGs einkalkuliert sind. (Weiss zufällig jemand, wo dies rechtsverbindlich steht ?).
Gilt dies auch für Belegärzte, oder besteht hier aufgrund der geringeren Bewertungsrelationen der Belegärzte eine Ausnahme (ist der Unterschied zur vollstationären Unterbringung gerade darin zu sehen, dass der Belegarzt Sachkosten berechnet ?).
Meiner Meinung nach gilt:
- Eine DRG (sowohl vollstrationär als auch belegärztlich) enthält ALLE Sachkosten mit Ausnahme der Zusatzentgelte, die zusätzlich berechnet werden können
- Zusätzlich dürfen Chefärzte bzw. Belegärzte GOÄ-Rechnungen für persönliche Leistungen erstellen (also KEINE Material- bzw. Sachkosten)
Vielen Dank für Eure Antworten :sterne:
Viele Grüße
valdobbiadene