Hallo Forum,
im Rahmen der Weitergeltung der Entgelte ist es uns möglich das Zusatzentgelt 44 für medikamentenbeschichtete Stents (DES) mit den Krankenkassen abzurechnen.
In Ausnahmefällen kommt es zur Implementierung einer Anzahl von DES, welche die Verschlüsselung eines OPS erfordert, dem kein Entgeltschlüssel nach §301 SGB V zugeordnet ist.
Folge davon ist, dass gar kein Zusatzentgelt abgerechnet werden kann.
Ist diese Problem bekannt?
Gibt es Lösungswege (außer die Berücksichtigung dieser Fälle im DES-Preis im Rahmen der Budgetverhandlungen)?
Gibt es analoge Probleme bei anderen ZE?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
Grüße
aus Mittelhessen
M. Müller