Qualifizierter Entzug?!

  • Sehr geehrtes Forum,
    im druckfrischen Fallpauschalenkatalog 2006 wird die ehemalíge V62Z Störungen durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit in A und B unterschieden.Wir fragen uns nun,welche Voraussetzungen gegeben sein müssen,um einen qualifizierten Entzug anbieten zu können. Dieser führt in die A-Pauschale 1,038, während der \"schlichte\" Entzug B-Pauschale, mit 0,642 bewertet ist.

    Für die Beantwortung dieser Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß,

    B. Mc Cafferty