:kong: Frage: Können die Krankenkassen auch die Entgelte für Zusatzentgelt um 1% aufgrund § 140d SGB V kürzen?
§ 140 d SGB V - Kürzung bei Zusatzentgelten
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Hallo Herr Donner,
hallo Forum,nicht der DRG-Fallpauschalenbetrag oder der Zusatzentgeltebetrag wird um bis zu 1 % gekürzt, sondern von den Rechnungen für voll- und teilstationäre Leistungen wird bis zu 1 % (für die Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung) einbehalten - Siehe dazu § 140 d Abs. 1 Satz 1 SGB V.
Meine Auffassung ist folglich diese: Setzt sich die Rechnung aus einer DRG-Fallpauschale und einem Zusatzentgelt (ZE) zusammen, wird von der Kürzung auch das ZE betroffen.
Gruß
Der Systemlernende