Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Fallzusammenfassung bei Wiederaufnahme. Wenn in Spalte 13 (Teil a des Fallpauschalen-Katalog) ein Kreuz ist, bedeutet das, das eine Fallzusammenführung nach § 2 Abs. 1 und 2 FPV2005 nicht erfolgt.
Jetzt die Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass trotz dieses Kreuzchens es doch sehr wohl möglich ist eine Fallzusammenführung nach § 2 Abs. 3 FPV2005 (Wiederaufnahme wegen Komplikationen im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung) erfolgt. Bei einer solchen Aufnahme wegen Komplikationen hat das Kreuz in Spalte 13 des Fallpauschalen-Katalogs keine Bedeutung, oder?????
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
Martin N.