wie kodiere ich die Entnahme eines Knochenzylinders aus dem Beckenkamm mittels Hohlborer? 1-424 oder 1-503.5, letzterer Kode bringt mich aber in eine operative DRG.
Gilt Ihre Maßnahme der Entnahme eines Knochenzylinders, so ist sie mit 1-480.5 zu kodieren. Entnehmen Sie Knochenmark, so liegen Sie mit 1-424 richtig.
Den Hinweis darauf finden Sie in der Subkapitelüberschrift unter 1-40-1-49: Inkl.: ...Stanzbiopsie, ...).