Ausbildungszuschlag bei Verlegung

  • Hallo Forum,

    sicherlich kann mir hier jemand helfen.

    Ist der Ausbildungszuschlag bei einer DRG-Abrechnung auch voll zu zahlen wenn ein Abschlag auf den DRG wegen Verlegung in ein anderes Krankenhaus gewährt wurde oder ist dieser dann auch zu kürzen bzw. ein Abschlag zu gewähren? Als Anmerkung noch dazu, dass der Ausbildungszuschlag (821,98) weit mehr als 50 % der Rechnung (1479,80) ausmacht.

    Vielen Dank

    Kali

  • Hallo Kali!

    Der Zuschlag für Ausbildungsstätten ist auf alle DRG\'s ohne Kürzun g zu zahlen. Dies führt im Dezember zu kuriosen Rechnungen, aber ab Januar 2006 relativierte es sicge wieder.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer