Hallo Forum,
sicherlich kann mir hier jemand helfen.
Ist der Ausbildungszuschlag bei einer DRG-Abrechnung auch voll zu zahlen wenn ein Abschlag auf den DRG wegen Verlegung in ein anderes Krankenhaus gewährt wurde oder ist dieser dann auch zu kürzen bzw. ein Abschlag zu gewähren? Als Anmerkung noch dazu, dass der Ausbildungszuschlag (821,98) weit mehr als 50 % der Rechnung (1479,80) ausmacht.
Vielen Dank
Kali