AIP und Ausbildungszuschlag ab 01.01.2006

  • Hallo zusammen,

    wir haben in der Budgetvereinbarung 2005 mit den Krankenkassen einen Zahlbetrag ab dem 01.01.2006 für den AIP- bzw. für den Ausbildungszuschlag vereinbart, der solange gültig ist bis eine Vereinbarung 2006 vorliegt.

    In einen Rundschreiben unserer Krankenhausgesellschaft, dass in den oben genannten Punkt etwas missverständlich steht aber das man für 2006 erst einen AIP- und Ausbildungszuschlag ergeben kann, wenn eine gültige Vereinbarung 2006 vorliegt.

    Was ist nun richtig?

    In Danke im Voraus für Beiträge

  • Hallo LGKDU,

    zunächst herzlich willkommen im Forum !

    Die mit der Budget-/Entgeltvereinbarung 2005 getroffene Regelung gilt und ist quasi als Übergangslösung bis zur Vereinbarung der endgültigen Zuschläge 2006 zu betrachten. Ferner gehe ich davon aus, dass die Zuschläge - wie auch der Zahl-Basisfallwert Ihres Hauses - ordnungsgemäß genehmigt worden sind.

    Würden Sie mit der Abrechnung der definitiven Zuschläge 2006 bis zum Abschluss der Budget-/Entgeltverhandlungen warten, hätte dies u.U. relevante Konsequenzen für die Liquidität. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenhausgesellschaft dieses bewusst in Kauf nimmt.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Tulpe,

    das kommt darauf an, für welchen Zeitraum der Zuschlag vereinbart wurde.

    mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens