Hallo zusammen,
wir haben in der Budgetvereinbarung 2005 mit den Krankenkassen einen Zahlbetrag ab dem 01.01.2006 für den AIP- bzw. für den Ausbildungszuschlag vereinbart, der solange gültig ist bis eine Vereinbarung 2006 vorliegt.
In einen Rundschreiben unserer Krankenhausgesellschaft, dass in den oben genannten Punkt etwas missverständlich steht aber das man für 2006 erst einen AIP- und Ausbildungszuschlag ergeben kann, wenn eine gültige Vereinbarung 2006 vorliegt.
Was ist nun richtig?
In Danke im Voraus für Beiträge