Hallo Forum,
mir seien bitte folgende Fragen gestattet:
1. Nach welchen amtlichen Grundlagen kann eine anerkannte Praxisklinik nach § 115 Abs. 1 S. 1 SGB V stationäre Leistungen abrechnen? (DRG, EBM ...???)
2. Können Behandlungen aus 2005 noch nach Fallpauschalen gem. § 17 Abs. 2a KHG abgerechnet werden? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Sind dann die zuletzt verhandelten Punktwerte für Sach- und Personalkosten anzusetzen?
Vielen Dank,
egmont