div. Verständnisfragen, DRG, Fallpauschale nach KHG

  • Hallo Forum,

    mir seien bitte folgende Fragen gestattet:

    1. Nach welchen amtlichen Grundlagen kann eine anerkannte Praxisklinik nach § 115 Abs. 1 S. 1 SGB V stationäre Leistungen abrechnen? (DRG, EBM ...???)

    2. Können Behandlungen aus 2005 noch nach Fallpauschalen gem. § 17 Abs. 2a KHG abgerechnet werden? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Sind dann die zuletzt verhandelten Punktwerte für Sach- und Personalkosten anzusetzen?

    Vielen Dank,
    egmont

  • Hallo Egmont,

    zunächst \"Herzlich Willkommen\" im Forum ! Und nun zu den Verständnisfragen:

    1.) Bei der \"anerkannten Praxisklinik\" dürfte es sich wohl um ein sogenanntes Ambulatorium oder ein ambulantes Operationszentrum, betrieben von niedergelassenen, ambulant tätigen Ärzten, handeln. Oder ? Jedenfalls wohl nicht um ein zugelassenes Krankenhaus im Sinne des § 108 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V).

    Den von Ihnen zitierten § 115 Abs. 1 Satz 1 SGB V gibt es zwar, er dürfte aber im Zusammenhang mit Ihrer Frage irrelevant sein, da er eine Aufforderung an die Krankenkassen-Verbände, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaften auf Landesebene zu Vertragsabschlüssen enthält. (Die Praxisklinik ist jedoch nachweislich kein Verband, keine KV und keine Landeskrankenhausgesellschaft.) Darüber hinaus wird mit den Verträgen auf der Basis von § 115 Abs. 1 Satz 1 SGB V nicht die Abrechnung von irgendwelchen stationären Leistungen geregelt.

    2.) § 17 Abs. 2a KHG ist aufgehoben. Mit ihm wurde in der Tat die Grundlage für die Abrechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten geschaffen. Dieses Vergütungssystem, zu dem noch die tagesgleichen Basis- und Abteilungspflegesätze zählten, ist durch das DRG-Vergütungssystem abgelöst worden.

    Es gab im Jahre 2005 noch einige Krankenhäuser, die nicht in das DRG-Vergütungssystem \"umsteigen\" konnten - weil beispielsweise die Budget-/Entgeltverhandlungen noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten - und für diese Krankenhäuser galten dann noch für einige Monate oder auch das ganze Jahr die alten Fallpauschalen und Sonderentgelte (mit tagesgleichen Pflegesätzen) aus Vorjahren weiter. Die den Fallpauschalen und Sonderentgelten zugrunde liegenden Punktwerte für Sach- und Personalkosten sind nach meinen Informationen in einigen Bundesländern für das Jahr 2005 noch einmal, letztmalig, angepasst worden (meist mit der sogen. Veränderungsrate). Auch in diesem Jahr soll es noch immer einige wenige Krankenhäuser geben, die den DRG-Umstieg noch nicht realisiert haben bzw. realsieren konnten. Diese rechnen dann also auch heute noch Pflegesätze, Sonderentgelte und Fallpauschalen aus der \"Vor-DRG-Zeit\" ab.

    Ich hoffe, ein wenig zur Aufklärung beigetragen zu haben.

    Gruß

    Der Systemlernende