Beurteilung der Prozeßqualität

  • Hallo Herr Merguet,

    ich habe Ihnen per Mail etwas zukommen lassen.
    Da aus unserer Sicht grobe Verfahrensfehler durch den Gutachter zugelassen /
    begangen werden ( fehlender Prüfgrund) ist auch die Prüfanzeige nach Auskunft eines RA nicht relevant und auch jur. nicht zulässig. Demzufolge existiert rein rechtlich auch keine Prüfanzeige und die 6 Wochenfrist ist verwirkt.
    Deshalb könnten wir und zurücklehnen und die Kasse kann auch nicht zurückbuchen.
    Das Gutachten nach 301 ist ein weiterer Punkt, der aber rechtlich nicht anzweifelbar ist und nur fachlich gekippt werden kann.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)