Hallo Herr Killmer,
Zitat
Original von Killmer:
Können Sie den Säugling nicht so codieren, dass eine Nullrechnung erscheint. Bei Siemens würde diese nicht an die Kostenträger versandt und Sie hätten den Fall in allen Statistiken.
für mich ist der §1 Abs 5 der Fallpauschalenverordnung eindeutig: :d_neinnein:
Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus
versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen.......
Ist im Fallpauschalen-Katalog für das Krankenhaus, in dem
die Geburt stattfand, eine Mindestverweildauer für die Fallpauschale vorgegeben und
wird diese nicht erreicht, ist die Versorgung des Neugeborenen mit dem Entgelt für
die Mutter abgegolten und nicht als eigenständiger Fall nach § 8 zu zählen.
Es geht nicht nur um die Rechnung sondern auch um die Fallzählung!
Also Fall anlegen und mit null bewerten ist nicht im Sinne des Erfinders. :d_gutefrage: