Wiederaufnahme innerhalb der 24 Stunden

  • Noch eine Frage zur Wiederaufnahme innerhalb der 24 Stunden in das gleiche Krankenhaus:
    Hallo liebes Forum,
    Die Kriterien gleiche Basis DRG, Partitionswechsel, Wiederaufnahme wegen Komplikationen sind nicht gegeben.
    Die Patientin ist mit S82.6 in eine Rehaklinik verlegt worden und wurde nach vier Stunden wieder in unser Klinikum zurückverlegt.
    Ihr erster Aufenthalt betrug das Ergebnis von I57C mit der Partition O. Bei der gleichen E-HD-Diagnose S82.6 führte der zweite Aufenthalt zu DRG I77Z und der Partition M.
    Die Frage hierzu wäre, ob das eine Fallzusammenführung ist, oder die zwei Aufenthalte voneinander getrennt abgerechnet werden müssen??
    Meiner Meinung nach werden die Fallzusammenführungskriterien hier nicht erfüllt.
    Wie lautet die 24 Stunden Regel zur Wiederaufnahme/Fallzusammenführung?
    Wer kann mir eine konkrete Antwort geben??

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    es gibt keine Wiederaufnahmeregel mit 24 h-Komponente.

    Die 24 h betreffen nur Verlegungen (Sie haben wahrscheinlich in die REHA-Klinik entlassen, nicht verlegt).
    Wird ein Patient aus einem KH entlassen und innerhalb von 24 h in einem anderen KH aufgenommen, liegt eine Verlegung vor, bei der dann das 1. KH Verlegungsabschläge zu berechnen hat (nicht das 2.).
    Nachzulesen in der FPV 2006 (§ 1 Abrechnung von Fallpauschalen, § 3 Abschläge bei Verlegung).


    In Ihrem Fall gibt es formal (Kriterien zur Fallzusammenlegung) keine Begründung für eine Fallzusammenlegung (Komplikation, sagten Sie, lag keine vor). Es erscheint allerdings seltsam, dass bei dem 2. Aufenthalt wieder die Fraktur HD ist ( gleiche/andere Seite? ). Hier will der Kostenträger dann wohl trotzdem eine Erklärung bezüglich der Umstände......

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau