DRG-oGVD

  • Nicht alle Fallpauschalen weisen im Katalog eine obere Grenzverweildauer aus. Diese benötigt man jedoch, um beispielsweise eine Zusammenführung nach § 2 Abs. 1 Fallpauschalenvereinbarung zu prüfen. Was mache ich z.B. bei der DRG I66C?