Nicht alle Fallpauschalen weisen im Katalog eine obere Grenzverweildauer aus. Diese benötigt man jedoch, um beispielsweise eine Zusammenführung nach § 2 Abs. 1 Fallpauschalenvereinbarung zu prüfen. Was mache ich z.B. bei der DRG I66C?
DRG-oGVD
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TM -
28. April 2006 um 14:36 -
Erledigt
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Hallo TM,
ganz einfach:
Bei DRG\'s ohne OGVWD gibt es keine FZ wegen Wiederaufnahme innerhalb der OGVWD.MFG