Amb. OP innerhalb nachstationärer Frist

  • Hallo Forum,

    wir haben einen Pat. wg. Gehirnerschütterung (und anderen Verletzungen nach Sturz) stationär behandelt. Eine Nasenbeinfraktur war diagnostiziert worden. 3 Tage nach Entlassung wurde er zur Repostition der Nasenbeinfraktur (nach Abschwellen) einbestellt. Die obere Grenzverweildauer des stat. Falles war einen Tag vor dem ambulanten Eingriff rum. Darf man das als amb. OP abrechnen oder muss es nachstationär erfolgen und ist somit mit der DRG abgegolten?
    Wo finde ich ggf. die rechtliche Grundlage dafür?

    Vielen Dank
    Anmasi