Liebes Forum,
Wer hat Erfahrung in der Abrechnung einer ambulanten Injektion von Botulinum-Toxin bei spastischen Lähmungen in Muskeln und auch in Speicheldrüsen in Analgosedierung?
Problem: :d_pfeid:
Patient geht am gleichen Tag nach Hause, nicht stationär abrechenbar.
Aufwand aber groß:
Personal für Analgosedierung und Injektion
Überwachung nach Eingriff
Medikamentenkosten
bisherige Überlegungen: :d_gutefrage:
Eingriff nicht nach §115b abrechenbar.
Eingriff formal evtl. prästationär abrechenbar, allerdings bei weitem keine Kostendeckung.
Fragen:
1) Wie rechnen andere Häuser diesen an sich nicht ungewöhnlichen Eingriff ab? (bitte möglichst Nennung der Rechtsgrundlage...)
1) sind evtl. teure Medikamente bei prästationärer Behandlung separat abrechenbar. Rechtsgrundlage?
2) Gibt es Ideen von Leuten, die´s zwar nicht selbst tun, aber wüssten wie´s geht?
[c=darkblue]Wäre für konstruktiv-hilfreiche Antworten sehr dankbar [/code] :p
Grüße, Kinder-Verschlüssler