Abschlag bei Verlegung von DRG auf Tagespflegesätze!??

  • Hallo allerseits,

    ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Folgende Situation:

    Ein 12 Jähriges Mädchen liegt seit mehreren Wochen teil./bzw.stationär in unserer Kinder- und Jugendpsychiatrie (Abrechnung nach Tagessätzen) und soll nun in unsere Kinderklinik (DRG) verlegt werden. Rückverlegung ist dann nach 3-4 Tagen geplant. Wie muss ich vorgehen und wird eventl. ein Verlegungsabschlag berechnet? Aufnahme ist ja innerhalb 24 stunden. Welchen verlegungsgrund müsste ich wählen (wechsel BPflv)???
    Mein vorgehen wäre das Mädchen in der KJP ganz normal zu entlassen. Aufnahme in der Kinderklinik mit AK(aus externem Haus?) und entlassung dann auch wieder mit EK(in Externe Einrichtung)?
    Abschlag denke ich müsste somit auch berechnet werden oder!?

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen :augenroll:

    Vielen Dank!!!

  • Okay hab was gefunden.

    Ist in einem Krankenhaus neben dem Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen einerseits noch ein Entgeltbereich nach der Bundespflegesatzverordnung oder für besondere Einrichtungen nach §17 Abs. 1 Satz 15 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes anderseits vorhanden, sind diese Entgeltbereiche im Falle von internen Verlegungen wie selbstständige Krankenhäuser zu behandeln. Für den Entgeltbereich der DRG-Pauschale sind die Absätze 1-3 entsprechend anzuwenden.