Teilstationäre Dialysen

  • Teilstationäre Dialysen, immmer wieder ein sehr beliebtes Thema:
    Die Abrechnung der Dialyseleistungen im DRG-System unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der bisherigen Form und ist auch von den lokalen Gegebenheiten vor Ort abhängig (= es gibt keine allgemeingültige Antwort für alle Krankenhäuser in D). Grundsätzlich findet sich die teilstationäre Dialyse in der L61Z wieder, die meiner Meinung nach sowohl von der Konstruktion im DRG-System (als Tagesfall) als auch vom Anspruch her für deutsche Verhältnisse (Abrechnung von voll- und teilstationären Leistungen mittels DRG) hervorragend zur Abrechnung der teilstationären Dialysen geeignet ist.

    Für weitere Fragen können Sie sich auch gern an mich direkt wenden,

    Dr. Peter Lütkes
    Medizincontrolling UK Essen
    peter.luetkes@medizin.uni-essen.de