Teilstationäre Dialysen, immmer wieder ein sehr beliebtes Thema: Die Abrechnung der Dialyseleistungen im DRG-System unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der bisherigen Form und ist auch von den lokalen Gegebenheiten vor Ort abhängig (= es gibt keine allgemeingültige Antwort für alle Krankenhäuser in D). Grundsätzlich findet sich die teilstationäre Dialyse in der L61Z wieder, die meiner Meinung nach sowohl von der Konstruktion im DRG-System (als Tagesfall) als auch vom Anspruch her für deutsche Verhältnisse (Abrechnung von voll- und teilstationären Leistungen mittels DRG) hervorragend zur Abrechnung der teilstationären Dialysen geeignet ist.
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