Qualifizierter Entzug

  • :d_gutefrage:
    Unser Akutkrankenhaus hat einen Schwerpunkt in der Versorgung von Suchtpatienten (Alkoholismus).
    Die Sucht-DRG 2006 (V62A) war nur abzurechnen, indem die OPS 8-985 Qualifizierter Entzug kodiert wurde. Hier sind eine Reihe von Mindestmerkmalen hinterlegt, die die Kostenträger sehr genau überprüft haben. Nachdem der Hauptkostenträger für 2006 die OPS für unser Haus (endlich) anerkannt hat, haben wir festgestellt, dass die entsprechende Sucht-DRG in 2007 (V60A) um knapp zwei Drittel schlechter bewertet ist!
    Wir gehen davon aus, dass in einigen Bundesländern die Kodierung der OPS von den Kassen nicht überprüft wurde und somit diese DRG entsprechend schlechte Kostengewichte erhalten hat! Aus unserer Sicht wäre ein Zusatzentgelt mit den Kriterien des OPS 8-985 eine gute Lösung!
    Wer hat ebenfalls Erfahrungen mit dem Qualifizierten Entzug gemacht? Wird bereits eine Anfrage an das InEK vorbereitet?

  • Hallo Herr Kamp,
    wir haben in unserer Klinik schon langjährige Erfahrung mit dem Qualifizeriten Entzug. Momentan schreibe ich einen Vorschlag an das Inek für das Vorschlagsverfahren 2008. Kern ist ein Zusatzentgelt für den QE. Sie können mich unter h.harms@alsterdorf kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    H.Harms