Hallo Forum,
meine Frage: Wann bin ich berechtigt, die R33 zu kodieren? Harnverhalt tritt ja mehr oder weniger regelmäßig postoperativ auf - reicht das schon? Die DKR treffen da keine Aussage und im ICD steht lediglich der Begriff.
Danke!
Kodierung Harnverhalt
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Hallo alle zusammen,
ich hätte gern dieses Thema noch einmal aufgegriffen. Kann ein postoperativer Harnverhalt, der bsw. nach sich zieht, das der Pat. "abkatheterd" wird (einmalig oder mehrmalig) mit der R33 Harnverhalt kodiert werden?
Der Harnverhalt ist ja nicht zwangsläufig typisch für jeden postoperativen Verlauf und ein Aufwand ist schließlich auch damit verbunden => also meines Erachtens Def. der ND erfüllt.
Dieser Schlüssel hat einen CCL von 3 und kann somit teilweise durchaus erlösrelevant sein.
Wie seht Ihr die Sache?!
MfG
Michael Graf -
Hallo Herr Graf,
da bei tatsächlich vorliegender Harnverhaltung (Definition lt. Pschyrembel: „Unvermögen, die gefüllte Harnblase spontan zu entleeren“) Ressourcen verbraucht werden (z.B. über suprapubischen Katheter, ggf. zusätzlich zu kodieren mit 5-572.1), ist die Kodierung zweifellos erlaubt. Außerdem gehört ja (glücklicherweise) nicht zu jeder OP regelhaft eine Harnverhaltung.
MfG
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R. Balling
Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld