Liebes Forum,
ich bin erst seit kurzem mit der DRG Abrechnung vertraut. Und somit habe ich doch noch einige offene Fragen zu diesem komplexen Thema. Heute geht es mir um die Abrechnung von Belegärzten, insbesondere die Vergütung einer vorstationäre Behandlung:
Mit ist bekannt, dass man in der Belegabteilung keine vorstationäre Pauschale abrechnen darf. In unserer Klinik werden aber Patienten der Belegärzte ein Tag vor ihrer OP zur Prämedikation einbestellt. Dabei werden unter anderem Leistungen der Klinik wie z.B. Blutabnahme, EKG, Röntgen erbracht. Nach meinem Verständnis wäre dies als eine Vorbereitung zur stationären Behandlung anzusehen und würde dann unter die VS-Pauschale fallen. Da wir aber diese Voruntersuchung nun nicht gesondert abrechnen dürfen, würde es mich interessieren, ob diese Leistungen dann wenigstens in der DRG-Fallpauschale der Belegabteilung mit einkalkuliert sind bzw. was beinhaltet diese DRG-Fallpauschale alles ??? In welchem Gesetz kann man nachlesen, warum die Abrechnung der vorstationäre Behandlung nicht vorzunehmen ist. Ich konnte nur herausfinden, dass eine vorstationäre Behandlung nicht abrechenbar ist, aber warum, das eben nicht.
Ich hoffe, mir kann jemand zu meiner Frage helfen.
Vielen Dank!!!
Julius