- Offizieller Beitrag
Hallo,
hat nichts mit DRG zu tun,
aber unsere Apotheker - die gerade eine so tolle Befragung Ihrer Kunden durchgeführt haben - werden das nicht gerne hören
Gerichtsentscheidung - die DAK darf die Kosten für Medikamente, die über Online-Apotheken bezogen wurden, weiter erstatten.
http://www.manager-magazin.de/ebusiness/arti…,217498,00.html
Gruss
E. Rembs