Entbindung von der Schweigepflicht - wann nötig?

  • Hallo Forum,

    aus gegebenem Anlass zum Thema \"Herausgabe von Unterlagen an Berufsgenossenschaften\".

    Das SGB VII wurde nach den Diskussionen der Vergangenheit geändert:
    Im § 199 Absatz 1 Satz 2 wurde eingefügt, dass die Berufsgenossenschaften notwendige Daten zur \"Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen\" erheben und speichern dürfen.

    Im § 201 Abs. 1 Satz 1 wird durch gleichlautenden Zusatz dies auch auf die Datenweitergabe der Ärzte erweitert.

    (veröffentlicht am 29. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt)

    Die bisherigen strittigen Punkte dürften damit gesetzlich klar gestellt worden sein.

    Gruß

    P. Host