Guten Morgen Forum,
ich denke die Grundsätze des Datenschutzes werden, auch systembdingt, nur grenzwertig umgesetzt, gerade den Krankenkassen könnte man regelhaft auch gleichen den Entlassbrief zuschicken, eine Zusammenfassung erhalten diese in jedem Fall über das entsprechende Gutachten des MDK. Dieses Thema könnte man jedoch sicherlich beliebig ausweiten ...
Was die angesprochene Situation angeht, ist dies jedoch meines Erachtens recht unproblematisch. Sofern der Patient einwilligt können Sie der KK Patientenunterlagen zur Verfügung stellen (sie müssen nicht), im Zweifel hat jedoch nur den Patient selbst ein Recht hierauf.
Das Kopieren von Unterlagen dürfte wohl nur zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören, soweit dies einer sozialgesetzlichen Verpflichtung des KH zugrunde liegt, dies ist hier sicherlich nicht der Fall.
Die Umgehen der 100€-Regelung dürfte sich meines Erachtens auch für die KK nur lohnen wenn die Unterlagen einerseits direkt an sie gehen und andererseits hierdurch keine Kopierkosten in Rechnung gestellt werden können.
Grüße
Googs