aus \"gegebenem Anlass\", u.a. wg. des Wunsches einer KK, möchte ich Sie fragen, ob eine vorstationäre Abrechnung mit einem NUB formal möglich ist. Ob die Software das dann auch tut, ist eine andere Frage.
Liebes Forum, in geistiger Umnachtung hatte ich dem InEK diese Frage gestellt, das InEK schrieb zurück, man sei nicht zuständig. Die KG M-V hat sofort geantwortet: Vorgesehen ist eine Abrechnung \"vorstationär\" plus NUB in den gemeinsamen Empfehlungen nicht.
Zitat
Original von bobrowski: Liebes Forum,
aus \"gegebenem Anlass\", u.a. wg. des Wunsches einer KK, möchte ich Sie fragen, ob eine vorstationäre Abrechnung mit einem NUB formal möglich ist. Ob die Software das dann auch tut, ist eine andere Frage.