Fallprüfung durch Abrechnungsfirma

  • Hallo Herr Bauer,

    ich kann die erste Bestürzung verstehen, aber Sie hoffentlich auch beruhigen. Ich würde niemals mit einer offensichtlichen Fehlkodierung oder bei anderen rechnungsrelevanten offensichtlichen Datenfehlern (Hysteroskopie beim Mann, Pat. 142 Jahre alt, Weichteilschaden III° Sprunggelenk re. bei Z.n. Unterschenkelamputation im eigenen Haus vor einem Jahr...) vor das Sozialgericht ziehen, nur weil die Meldung hierüber per DTA kam. Das wäre mehr als peinlich, nicht sachgerecht und echte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Hierfür gibt es dann doch immer noch den gesunden Menschenverstand und auch das Telefon.

    Das Problem ist nur, dass diverse Rechnungen per DTA zurück gewiesen werden, weil auf Sachbearbeiterebene kassenseitig eine rote Prüflampe geleuchtet hat und vielleicht eine kurze \"Begutachtung\" der 301-Daten im Rahmen einer SFB eine fraglich korrekte Abrechnung postuliert. Intention des Gesetzgebers war es, durch die Neuregelungen das Prüfgeschäft wieder auf ein erträgliches Maß zurück zu führen. Dazu gehört meiner Ansicht nach, dass inhaltliche Fragen zur Rechnung vom MDK angezeigt, geprüft und ordnungsgemäß begutachtet werden. Fehlkodierungen, die mir im Rahmen der so hinterfragten Rechnungen offensichtlich erscheinen, korrigiere ich ebenfalls durchaus auch vor Erstellung eines Gutachtens. Es gibt also auch bei und noch Fälle, bei denen der MDK-Prüfauftrag zurück gezogen wird. In gleicher Weise korrigiere ich auch Rechnungen zu unseren Ungunsten, ohne dass diese jemals von irgendjemandem hinterfragt wurden. Ich habe keinerlei Interesse daran, falsch gestellte Rechnungen unbeschadet durch die Buchhaltung zu bekommen.

    Ziel sollte sein:

    1. unter Einhaltung der Kodierregeln möglichst korrekt abzurechnen und jeden offensichtlichen Fehler zu korrigieren

    2. unter Einhaltung der Prüfregeln das Prüfgeschäft auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

    Beste Grüße

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]