Liebes Forum,
folgende Fallkonstellation: Der Patient wird während des stationären Aufenthaltes für das Wochenende beurlaubt. Dort stürzt er und wird mit dem RTW in die Notaufnahme gefahren. Wer muss nun die Kosten des Transportes (~ 600 €) übernehmen? Das Krankenhaus oder evtl. die BG, da es sich ja um einen Unfall während der Beurlaubung handelt?
Bin für Tips und Bemerkungen zu dieser Fallkonstellation dankbar.
Gruß, hoim