MDK Einzelprüfung

  • Hallo Medicos,

    ich befürchte, außer "Zähne zusammenbeißen" bzw. "Augen zu und durch" gibt es keine sinnvolle Alternative.

    Für mich ist das zwar ganz klar eine rechtsmißbräuchliche Anwendung des Instruments "E i n z e l fallprüfung". Theoretisch bräuchten Sie deshalb nicht daran mitwirken - aber dann? Die KK wird mindestens den Differenzbetrag zur Fallabrechnung ohne Komplexbehandlung verrechnen (gemäß PrüfvV, also auch noch mit dem Segen der DKG), und Sie müssten sich das Geld einklagen und entsprechend lange die hohen Außenstände hinnehmen und wirtschaftlich verkraften können. Falls Sie von diesem Geld überhaupt jemals etwas sehen, denn bei den bekannten Grundpositionen des 1. BSG-Senats erscheint mir der Gang vor Gericht alles andere als aussichtsreich.

    Gruß,
    fimuc