Hallo liebes Forum,
hab leider zu dem Thema nichts in der Such-Funktion gefunden, daher meine Anfrage.
In unserem Hause wird vermehrt die Frage aufgeworfen, wie Zusatzversicherte Pat. ( für vorstat. und stationäre Behandlung privat versichert) von Seiten der Honorarrechnung abzurechnen seien, wenn diese zur einer vorstat. Untersuchung außerhalb der in § 115 a Abs. 2 SGB V gesetzte Frist von 5 Tagen (z.B. 7 Tage vor stat. Behandlung) erscheinen. Unserer Chefarzt würde gerne auch für diesen Tag liquidieren, da er persönlich die Abklärungsuntersuchung erbringt.
Von Seiten der GKV ist es relativ einfach gelöst der vorstationäre Aufenthalt wird nicht bezahlt da ein vollstationärer Aufenthalt folgt.
Vielen Dank für Ihre Antwort
MfG
Leopoldina