AOP bei erloschener Ermächtigung Gastroenterologie

  • Hallo zusammen,
    bin ganz frisch mit diesem Thema betraut worden und noch ein ziemlicher Anfänger auf diesem Gebiet, für gewöhnlich bin ich für die GOÄ zuständig :augenroll:

    Nun zu meinen Fragen: ( Probleme bereitet mir der neue EBM 2008)

    Ich rechne ab 13421.
    Zusätzlich die 13211? 40120? 40144? 01601Z? 01311? 32001?

    Muß ich beim AOP auf der Überweisung die Auftragsleistung
    (definitionsauftrag) bzw. die Konsiliaruntersuchung beachten, oder ist das unerheblich für mich?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich voraus

    mfg, eovyn :sterne:

  • Hallo Eovyn,

    für eine Kolo rechnen wir folgende Ziffern ab: 13211, 32001, 40120, 13421 + Kostenpauschale 40160 (es muß nur darauf geachtet werden, dass dann bei der Ziffer 13421 nicht die 7% Sachkosten berechnet werden). Der Brief 01601 ist beim amb. OP leider nicht abrechenbar ;(

    MfG
    Vestus

  • Hallo Vestus,
    erst einmal vielen herzlichen Dank. Das ist für Neulinge wirklich ein wahrer Dschungel. Sag mal die Ziffer 40100 ( versand von PE´s an Histologie) rechnet ihr nicht ab?
    Für mich sieht es im EBM so aus als ginge das. Aber bin sehr gespannt auf ANtwort.
    Vielen Dank und herzliche Grüße
    eovyn

  • Hallo eovyn,

    uns stellt die Pathologie die Gefäße zur Verfügung, so dass wir nichts mehr dafür abrechnen können. Prinzipiell ist die 40100 aber abrechenbar.
    Um noch mal auf die Kostenpauschale 40160 zurückzukommen: Es muß mit der Abteilung/Arzt abgeklärt werden, ob auch wirklich immer die Einmalsklerosierungsnadeln eingesetzt werden. Ist dieses nicht der Fall, kann man diese Kostenpauschale nicht abrechnen, dann werden aber wieder die 7% Sachkosten auf die OP-Leistung aufgeschlagen.

    Gruß
    Vestus