Ausgleichsmechanismen

  • Mir ist noch unklar, wie die Entgelte nach §3Abs. 2 Satz 3 KPFV (Zusammenarbeit nach §14,11 BPflV) bei den Ausgleichen für das Jahr 2003 berücksichtigt werden. Werden die Beträge nach der Bundespflegesatzverordnung ausgeglichen oder bei den Ausgleichen berücksichtigt wie z.B. Entgelte nach Überschreitung der Grenzverweildauer.
    Kann mir hier jemand weiterhelfen??

    Anja Schuster