DRG-Abrechnung I13B und Schultergelenksbandage

  • Hallo Forum,

    ich habe den folgenden Sachverhalt:

    Patient wurde in der Zeit v. 23.04.-29.04.08 stationär aufgrund einer Humerusfraktur (DRG I13B) behandelt. Nach dem operativen Eingriff (OPS: 579041) erhielt der Patient eine Schultergelenksbandage.

    Ich bitte Sie / Euch nun um Mitteilung, ob die Schultergelenksbandage zusätzlich zur DRG abgerechnet werden kann, oder ob die Bandage bereits über die DRG vergütet wurde.

    Vielen Dank
    Euer Tankredos

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    ich wüsste nicht, warum Sie diese Bandage extra berechnen dürften. In der DRG sind alle Leistungen inkludiert, es sei denn, es ist ein ZE zu berechnen.
    FPV 2008:
    § 5 Zusatzentgelte
    (1) Zusätzlich zu einer Fallpauschale oder zu den Entgelten nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes dürfen bundeseinheitliche Zusatzentgelte nach dem Zusatzentgelte-Katalog nach Anlage 2 bzw. 5 abgerechnet werden. Die Zusatzentgelte nach Satz 1 sind mit Inkrafttreten der Vereinbarung (§ 12) abrechenbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau