Wundheilungsstörung nach offener Fraktur

  • Hallo an alle,

    was ist als Hauptdiagnose zu kodieren in folgendem Fall: Pat. erlitt offene OSG-Luxationsfraktur, erhielt Osteosynthese. Wundheilungsstörung der semizirkulären Weichteilzerreißung über dem Knöchel, die OP-Wunde heilte pp. Versorgung der sek. heilenden Wunde mit Vac. Nun Aufnahme 1 Monat nach dem Frakturereignis zur plastischen Deckung der sek. heilenden Wunde.
    Was ist HD in diesem 2. Fall: die offene Fraktur, da lt. DKR 005d geplanter Folgeeingriff (1. Fall war aber anderes KH) oder S91.80 wie der MDK will?

    Herzlichen Dank schon mal im Voraus.
    Gruß,

    anble

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da es nur eine Regel gibt, die hier zu beachten ist und diese auch noch klar formuliert ist, gibt es auch nur eine Möglichkeit:

    Die offene Fraktur.

    Das war die ursprüngliche Diagnose. Weichteilschäden bei Frakturen sind eben nach ICD-Systematik im Sinne einer Sekundärdiagnose zu kodieren und nicht auf einmal, weil es RG-mäßig kommod ist, über einen Kode für eine offene Wunde. Spätestens das Beispiel (und der vorgeschaltete Text) in der DKR sollte da einem Licht werden lassen, dass die anzugebende Hauptdiagnose auch nicht mehr vorliegen muss, um kodiert werden zu können (müssen!).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen, Herr Selter,
    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Der MDK begründet seine HD wie folgt: er zitiert ebenfalls DKR 005d und sagt, mit S91.80 sei der aktuelle Restzustand der zuvor erlittenen Verletzung spezifisch kodiert. Der Passus mit dem geplanten Folgeeingriff käme nicht zum Tragen, da es sich keineswegs um einen geplanten Folgeeingriff gehandelt habe, sondern um eine nicht absehbare Komplikation der Verletzung.

    M.E. war die Komplikation absehbar, denn die Wunde war mit einem Vac-Verband versorgt bis zur Aufnahme des 2. Falls und die Kodierung des Restzustande halte ich für etwas abenteuerlich.

    Gruß,
    anble

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die DKR:

    Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 5 und 6).

    Wenn also bei der Primärversorgung klar war, dass die Wundverhältnisse ein mehrzeitiges Vorgehen fordern (auch über einen weiteren Aufenthalt), dann ist die Fraktur HD. Das dachte ich, war Ihre Konstellation.

    Wenn gesagt wird, dass eine spätere Wundheilungsstörung nicht im Rahmen des Erstversorgung zu verstehen ist, ist dies nachvollziehbar. Nur wird eine Infektion/Wundheilungsstörung dann nicht mit dem S-Kode für eine traumatische Wunde kodiert. Hier ist nach DKR D002d die Diagnose zuzuordnen, die am spezifischsten die Störung beschreibt. Wenn dies dann die postoperative Infektion/Wundheilungsstörung war (nicht also Folge der Verletzung), dann kommt hier der entsprechende T-Kode zur Anwendung.

  • Hallo,

    aus meiner Sicht war das notwendige mehrzeitige Vorgehen bereits bei der Erstversorgung klar, denn hier setzte die Wundheilungsstörung bereits ein. Hier wurde bereits der VAC-Verband angewendet.

    Gruß,
    anble

  • Hallo,

    habe ein Problem mit der Kodierung eines Falles: Pat. kommt mit einer Wundheilungsstörung nach einer operativ versorgten Weber-B-Fraktur vor 3 Wochen.

    Aufnahme bei sehr schwachen Fußpulsen->angiologisches Konsil->PTA im komplizierten Stadium I mit hochgradig kurzstreckiger Stenose der A. femoralis superficialis. Im Anschluss daran 48-stündige Vollheparinisierung. Nach Besserung der Durchblutungssituation:

    1. Infektrevision und VAC-Anlage 2. Debridement und Meshgraft-Deckung

    Was ist hier HD?

    Herzlichen Dank im Voraus.

    Gruß