Allerdings bleibe ich dennoch der Auffassung, dass dieser "Einzelfall" letztlich durch den MDK zu prüfen ist und sich nicht ohne sozialmedizinische Begutachtung anhand Aktenlage entscheiden läßt,
Hallo Nagel,
diese "Einzelfälle" wurden vom MDK begutachtet und es gibt hier auch Gutachten. Das eigentliche Problem ist, das der MDK hier nur von der Kasse die Information bekommen hat, dass diese Fälle nur in Verbindung mit der I25.16 (nach Verhandlungen mit unserem Haus) abzurechnen seien. Der MDK hat hier weder dies geprüft, noch nachgefragt ob dies wirklich so ist. d.h. er hat der Kasse Glauben geschenkt und einfach dann auch so die Fälle begutachtet, die natürlich mit der Information der Kasse für unser Haus negativ begutachtet wurden.
Zur Info: Unser Haus hat bei solch einer Verhandlung das nicht mit den KK vereinbart, das der DEB nur mit dem ICD I25.16 abzurechnen sei (wäre ja auch unlogisch und ziemlich dumm!!! ).
Gruß DanieKK