Danke für die Antwort
Beiträge von Prismaflex
-
-
Hallo,
folgender Sachverhalt stellt uns gerade vor ein Problem.
Bei einer OP wurde die OPS 5-794.11 und die (5-794.21) verschlüsselt. Die KK ist der Ansicht das dieses nicht geht, da nur EINE offene Reposition erfolgt sei.
Stattdessen fordern sie die Kodierung wie folgt: (5-794.21) + 5-786 verschlüsseln.So einen Fall hatte wir bis jetzt noch nie.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar. -
Vielen Dank für die Antworten
-
Hallo,
ja, das haben Sie richtig verstanden. Wir haben in die auszufüllenden Felder "beatmet intubiert" eingetragen.
Wenn ich mir den NIHSS Bogen anschaue kann ich in diesem keine Beurteilung zwecks Beatmung vornehmen.
1a Bewußtseinslage = 0=wach; 1=somnolent; 2=soporös; 3=komatös
wenn ich jetzt 3 Punkte eintrage dann spiegelt das aber nicht den Zustand des Patienten wieder. Oder wie sehen Sie das??
Wie bilden Sie denn solche Fälle ab?Es gibt ja laut DKR kein Ausschlußkriterium bei beatmeten Patienten keine neurologische Komplex abrechnen zu dürfen.
Ein schönes WE
-
Hallo,
danke für die Antwort.
Genau so haben wir es gemacht. Im Score wurde dokumentiert, dass der Patient beatmet und intubiert ist. Die Gutachterin erkennt dies aber nicht an und schreibt, dass keine ausreichenden 6-stündlichen Nachuntersuchungen durchgeführt wurden.
Geht halt auch nicht wenn ich einen sedierten Patieten habe. Leider kann man diesen Zustand des Patienten im Score nicht richtig abbilden.
Da man ja die Intensivmedizinische Komplexbehandlung zusammen mit der Neurologischen abrechnen kann, denken wir, dass ein beatmeter Patient kein Ausschlußkriterieum zum kodieren des OPS 8-981. darstellt. -
Hallo,
evtl. sind die FAQs des DIMDI hilfreich.Danke, da habe ich auch schon nachgeschaut, aber leider steht darin nichts über die Dokumentation des neurologischen Befundes bei beatmeten Patienten.
Hat dieses Problem denn niemand in seiner Klinik??
-
Guten Morgen,
bei uns wurde nun zum ersten Mal die neurologische Komplexbehandlung bei einem beatmeten Patienten nicht anerkannt. Begründung: Die Mindestmerkmal wurden nicht erfüllt da keine ausreichenden 6-stündlichen Nachuntersuchungen stattgefunden haben.
Wir haben die 6h eingehalten und in den dafür vorgesehenen Bogen "Pat intubiert und beatmet" eingetragen. Nirgends wird auf dieses Problem hingewiesen. Hat vielleicht eine andere Klinik damit Erfahrung?
Wir werden auf alle Fälle in Widerspruch gehen. -
Blaschke. Danke für die Antwort. Wir werden es nochmal mit einem Widerspruch versuchen. Bei Misserfolg werden wir die Klageschrift einreichen. Sobald wir ein Ergebnis haben, werde ich es Ihnen mitteilen.
@ptasm Nach erneuter Durchsicht finde ich auch dieses Mal unter Punkt 4 nicht die Antwort auf meine Frage.
Zu den äthiologischen Untersuchungen zählen: TEE, TCD; EEG usw -
Danke, aber das ist nur der Link zu der Definition des OPS.
Mir geht es gerade um die Auslegung!!!
Wann begint die Komplexbehandlung?? Mit dem Start des CT????Hat denn niemand das Selbe Problem???
Warum der Abstand (um 1h) überschritten wurde kann ich als Medizincontrollerin nicht beurteilen. Da muß man die Pflegekräfte fragen (Zeitmangel, vergessen usw. da gibt es viele Gründe)
-
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Komplexbehandlung.
Ein Patient wird zBsp. am 18.01 mit Verdacht auf Infarkt aufgenommen. Das CT wird promt durchgeführt und der Patient auf die Stroke gelegt.
In der Inhouse Prüfung wird uns die Komplexbehandlung gestrichen, da am ersten Tag der 4 stündliche Abstand der Temp. Messung überschritten wird.
Dem müssen wir leider zustimmen, sagen aber, dass wir dann die Komplex ab dem 19.01 beginnen lassen und somit nicht auf 72 Stunden kommen, aber auf 24h.
Der GA meinte, dass sowas nicht geht. Da ja die 6h des CT´S überschritten werden.Jetzt meine Frage :biggrin:
Im OPS steht nur, dass innerhalb von 6h NACH AUFNAHME ein CT durchgeführt werden muss. Daran haben wir uns gehalten :lach:
Es steht nirgends, dass somit die Komplexbehandlung beginnt, oder liegen wir da falsch?? :augenroll:Über produktive Antworten würde ich mich freuen
-
Sehr geehrte Mitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich der chirurgischen Wundtoilette.
Bei einem unserer Patienten wurde eine \"Kleinflächige Abtragung der Fibrinbeläge bis hin zum blutigen Gewebe\" durchgeführt. Jedenfalls steht es so in der Tageskurve. Daraufhin wurde die 5-893.0g kodiert.
Die BG fordert aber einen OP Bericht.
Muß dieser zwingend vorliegen??Vielen Dank im Voraus für eure Antworten