Beiträge von SLindenau

    Guten Morgen,

    ich möchte mich mit einem Erfahrungsbericht melden.

    Wir haben Kassen mit denen wir gut \"können\" und Kassen mit denen es einfach nicht geht.

    Dies liegt meiner Erfahrung nach an menschlichen Komponenten. Wenn die Chemie zwischen den einzelnen Sachbearbeitern nicht stimmt, ist eine unbürokratische Arbeitsweise nur schwer möglich.

    Wir haben seit 2 Jahren gute Erfahrungen mit telefonischen Anfragen (nur bestimmte Kassen). Hier werden z.B. schweregradsteigernde ND oder Gründe für den stationären Aufenthalt geprüft. Da der E-Brief in der elektronischen Patientenakte abgelegt ist, wird der erforderliche Abschnitt vorgelesen und die Sache ist erledigt. Ansonsten wird die Akte angefordert und Teile der Akte vorgelesen.

    Wir haben uns vorher persönlich getroffen, da ich dies für wichtig erhalte um seinen Gegenüber richtig einschätzen zu können.

    Zum Teil arbeiten die Kassen auch mit den hier so verteufelten beratenden Medizinern. Unsere Kodierfachkräfte und Ärzte sind sehr zufrieden, da man diese auch mal telefonisch kontaktieren kann.

    Uns ist dabei bewußt, dass wir hier den Datenschutz ein wenig beugen. Bei den Gesprächen mit den Kassen war deshalb der Geschäftsführer und der ärtzliche Direktor anwesend.

    Unsere Zusagenquote spricht für sich. Zudem werden die Fälle in kürzester Zeit abgewickelt, wir bekommen die Fälle von Anfang an fristgerecht voll bezahlt. Sollten wir mit unserer Kodierung o.ä. nicht richtig liegen (Soll ja mal vorkommen) überweisen wir den strittigen Betrag unverzüglich zurück. Dies erwarten wir ja auch von der Kasse.

    Zudem haben wir immer noch den MDK im Hintergrund falls mal keine Einigung zwischen den Sachbearbeitern zustande kommt.

    Zudem haben wir mit einer großen Kasse einen Vertrag über die Abrechnung von Stundenfällen geschlossen. Immer mit einem Hintertürchen für Sonderfälle. Und bis jetzt sind alle damit im höchsten Mass zufrieden.

    Aus diesem Grunde halte ich eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kostenträgern für überaus wichtig. Zumal ich weiß wie es mit Klagen aussieht. Ich war letzten Monat wegen drei Fällen aus 2001!!!! vor Gericht wo man einen Vergleich geschlossen hat, bei dem beide Seite drauf gezahlt haben. Dies muss nun wirklich nicht sein. Im übrigen war der Richter sehr angetan von unserer Vorgehensweise.


    Im diesen Sinne

    Freundliche Grüße aus dem Münsterland

    S. Lindenau

    Hallo Forum,

    wir haben ein Problem beim EA 2005 und zwar mit dem Ausgleich für den Ausbildungszuschlag.

    Wir werden erst eine Genehmigung zum 01.01.2006 bekommen. So dass wir bisher noch keine Zuschläge für Ausbildung berechnen konnten. Das heißt wir werden auch kein Zahlbetrag bekommen.

    Laut Gesetz wird der Zuschlag zu 100% ausgegelichen. Aber was wird zu 100% ausgeglichen?

    Bsp.:
    Zuschlagssumme Ausbildung: 900.000€
    Ausgliederung B2 Nr. 8 : 700.000€

    These 1:
    Wir haben ganzjährig in 2005 einen BFW inkl. Ausbildungsbudget abgerechnet, also wird die Differenz zwischen Zuschlagssumme und Ausgliederung (200.000€) zu 100% ausgeglichen. Da gem § 15 II KHEntgG
    die Differenz zwichen fiktiver Erlössumme (ohne Ausbildung) und tatsächlichen Erlösen (mit Ausbildung) ausgeglichen wird.

    These 2:
    Die 900.000e werden zu 100% ausgeglichen, da wir keine Zuschläge erheben durften/ konnten. So dass dem fiktiven Zuschlagserlös i.H.v 900.000€ tastächlichen Zuschlagserlösen i.H.v. 0€ gegenübergestellt werden.

    Freue mich über eine angeregte Dikussion.

    MfG

    S. Lindenau

    Guten Morgen Herr Harms,

    davon habe ich persönlich noch nichts gehört. Lassen Sie sich diese Abgrenzungskriterein von der AOK doch mal zu schicken und lassen Sie uns dann daran teilhaben.

    Bis jetzt hatten wir mit der 8-550.* nur in 2004 Probleme mit der AOK. Hier ging es bzw. geht es immernoch um einen Streit über Belegungstage vs. Behandlungstage.

    Gruß

    S. Lindenau

    Hallo ToDo,

    mich stört an einem Standardbrief, das oftmals kein Ansprechpartner angegeben wird (\"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift\"). Dies heißt für mich persönlich, dass die eingehenden §301-Datensätze durch ein Plausibiltätsprogramm laufen welches diese Briefe ausspuckt. Ob sich jemand die Mühe macht diese vorher zu prüfen kann ich leider nicht sagen, aber der Eindruck wird dadurch verstärkt.

    Das es auch anders geht zeigen andere Kassen. Da gibt es auch Standardschreiben, aber der zentrale Absatz ist direkt auf den Einzelfall bezogen. z.B. \"...Geben Sie uns bitten den Ressourcenverbrauch für die ND an...\" Meistens reicht hier ein Anruf oder Anschreiben und die Sache ist erledigt. Entweder wir nehmen die Diagnose wieder raus oder die KK bezahlt.

    Was mich an den Standardbriefen stört ist, dass wir nicht wissen was den KK-Sachbearbeiter veranlasst hat den Fall zum MDK zu schicken (Ich lasse jetzt mal die Anschreiben für primäre Fehlbelegung weg). So geht erstmal der normale E-Brief raus, dann kommt das Gutachten \" nicht in der Epikrise beschrieben...\", dann eine schreiben wir wieder eine Stellungnahme.....

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Standardbrief so eine Arbeitserleichterung darstellt.

    Klar arbeite ich auch mit Standardbriefen, z.B. bei Anschreiben an die KK bei denen ich die Stellungnahme des Arztes übersende. Da gehört ein Standardbrief hin.

    Und wie bereits gesagt wir versuchen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aufzubauen, aber man ist schon frustriert wenn bei einem Rechnungslauf für einen Kostenträger von 18 Rechungen 16 mit Standradschreiben zurück kommen und der Sachbearbeiter sich weigert über die Fälle am Telefon zu sprechen.

    Lassen wir es dabei schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten.

    Hallo Gleitzeitökonom,

    dieser Aufforderung kommen wir nur nach, wenn keine Tatbestände dokumentiert worden sind, welche eine stationäre Aufnahme bedingen. Soll nicht, kommt aber hin und wieder mal vor.

    Ansonsten hol ich mir von den Ärzten Stellungnahmen, amb. Prüfbogen... und argumentiere i.M. desöfteren mit dem BSG-Urteil vom 17. März 2005 AZ.: B 3 KR 11/04 R.

    Rückmeldungen der Kassen stehen dazu aber noch aus.

    Gruß

    S. Lindenau

    Guten Morgen Gleitzeitökonom,

    ich hoffe das mit den Grabenkämpfen war nicht auf mich bezogen.

    Wir sind hier redlich um einen guten Kontakt mit den einzelnen KK bemüht.

    Aber wenn EINZELNE KK nicht auf Gesprächseinladungen o.ä. reagieren und trotzdem ihr Schema durchziehen, d.h. Standardbriefe ohne Ende, dann hört es bei mir auch auf.

    Ich möchte nochmal sagen, dass es EINZELNE KK sind. Mit der Mehrzahl läuft es konstruktiv. Und strittige Fälle können zeitnah abgeschlossen werden.

    Wie oben bereits gesagt bekommen wir kaum noch Anforderungen für Kurzbriefe. Dafür aber direkt ein Standardbrief mit der Aufforderung die Rechung zu kürzen.

    Gruß

    S. Lindenau

    Hallo jemebu,

    falls wir Anforderungen für Kurzberichte bekommen, dann füllen wir diese auch aus.

    Wenn eine KK unter Vorbehalt bezahlt hat und wir der Meinung sind der MDK ist im Recht, dann bekommt die KK auch den strittigen Betrag zurück bzw. wir ändern z.B. die Kodierung, stornieren die Rechung und schicken der KK ein neue Rechung. Ob diese dann das unter Vorbehalt bezahlte Geld komplett zurückzieht und den unstrittigen/ neuen Betrag bezahlt oder wir der KK den Differenzbetrag rücküberweisen hängt von der KK ab.

    Jeder sollte sich an die Spielregeln halten, dann gibt es auch kaum Ärger.

    Aber wir stellen fest das von den Kurzberichten immer weniger KK gebrauch machen. Es wird entweder sofort der MDK eingeschaltet (Anfragen mittlerweile ohne signifikante Begründung) oder es wird ein Standardschreiben rausgeschickt.

    \"...wir sind der Auffassung, dass diese Behandlung nicht unter vollstationären Bedingungen gem §39 SGB V erfolgte. Wir dürfen daher um Neuberechnung als amb OP bitten.
    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift...\"

    Das ist dreist. Einfach anhand der §301-Daten zu entscheiden. Wir werden gar nicht mehr nach einer Dokumentation allg. Tatbestände oder der geplanten Therapie für den Patienten o.ä. gefragt.

    Dieser Beitrag wurde maschinell gefertigt und bedarf daher keine Unterschrift.

    Schönes WE

    Hallo Herr Adams,

    soweit ich informiert bin, sind die Kassen nicht mehr verpflichtet unter Vorbehalt zu zahlen um dann prüfen zu können. Dafür haben die Krankenkassen aber durchaus das Recht säumige Rechnung mit Fälligkeitszinsen zu belegen.

    Wir sind gerade dabei unser Mahnwesen dahingehend auszubauen.

    Die KK können sich dann aussuchen, ob sie lieber unter Vorbehalt zahlen oder lieber die Verzugszinsen zahlen möchten.

    Wir werden sehen wie es läuft.

    Im übrigen werden wir diese Mahnungen nicht flächendeckend verteilen, sondern bewußt an die KK schicken, die an einem konstruktiven Vertrauensverhältnis nicht interessiert sind. Mit den anderen haben wir uns in beidenseitigen Einverständinis auf eine vernünftige Prüfungs-/ Zahlungsabfolge geeinigt.

    ...und wir bemühen uns redlich um ein gutes Verhältnis, aber wer nicht will der hat schon

    ...und bis jetzt haben wir im DRG-Zeitalter noch nicht einmal den RA einschalten müssen. Ich hoffe es geht noch eine zeitlang ohne...obwohl ich zugeben muss, dass ich in dem einen oder anderen Fall ganz gerne eine Grundsatzentscheidung hätte....aber bis ich die habe

    Gruß

    S. Lindenau

    Guten Morgen Herr Thomson,

    ein Beispiel:

    Mehrerlöse § 3 Abs. 6 S. 3 (veränderte Kodierung): 80 CM-Punkte
    (= 200.000 Mehrerlöse/ 2.500 Basisfallwert inkl. Ausgleiche)

    nach vereinfachten Verfahren müßte nun der gesamte Betrag (200.000) zu 100% zurückgezahlt werden.

    nach dem differenzierten EA:
    Vereinbarung 2004: Fälle (s. Einschränkung der DRGs im o.g. Artikel)
    /CM-Punkte (ohne Zu- und Abschläge)
    = CMI (nicht effektiv!)
    das gleiche mit IST 2004

    Betrachtung der Differenzen und Aufteilung in:
    - kodierbedingt (z.B. 55,123 CM-Punkte)
    - veränderte Fallzahl (z.B. 85,357 CM-Punkte)
    - Leistungsstruktur (z.B. -5,318 CM-Punkte)

    nach dem differenzierten EA wären
    die kodierbedingten Mehrerlöse 137.807,50 € (55,123 * 2.500) zu 100%
    und der Rest 80 - 55,123 = 24,877 * 2.500 = 62.192,5 zu 35% = 21.767,38
    auszugleichen. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 159.574,87. Macht einen Unterschied von 40.425,13 aus. Dieser Betrag ist nicht zurückzubezahlen.

    Ich hoffe ich konnte damit ein wenig Licht ins Dunkel bringen :sterne:

    Gruß

    S. Lindenau