Hallo Forum,
Hallo phost,
diesen Eindruck wollte ich nicht vermitteln.
Mir geht es vielmehr um eine fundierte Begründung warum anstatt z.B. einer I03A nur eine I03B bezahlt werden soll.
Die Briefe sind nicht einmal unterschrieben. Wir haben also überhaupt keinen Ansprechpartner. Die Telefonnummer ist die der Telefonzentrale und telefonisch ist da sowieso nichts zu erfahren.
Uns geht es 1. um einen Ansprechpartner und 2. um eine Begründung.
Zudem ist es unseren Ärzten lieber, medizinische Sachverhalte mit einem Kollegen zu diskutieren. Kodierrichtlinien kann man auch mit einem Sachbearbeiter diskutieren, aber wie gesagt nicht mal den kennen wir.
Es geht hier nicht um die Existenzberechtigung der PKV im allgemeinen. Sonderen darum mit welchen Mittel wir uns gegen Rechnungskürzungen wehren können ohne gleich den Patienten vor den Kopf zu stoßen.
Wir arbeiten mittlerweile mit mehreren Krankenkassen partnerschaftlich zusammen. Wir sehen uns nicht als Kontrahenten und die sachliche Diskussion steht hier im Vordergrund. Ziel ist es dabei den strittigen Fall unbürokratisch und abschließend zu klären, ohne sofort den MDK zu bemühen. Dies passiert nur noch in Ausnahmefällen. (Bei diesen Krankenkassen) Aber es ist nicht möglich auf solchen Grundlagen (wie oben beschreiben) partnerschaftlich zusammen zuarbeiten. Tut mir leid.
Eine Frage noch vielleicht an Herrn Rembs:
Das von Ihnen oben zitierte Urteil, ist das auch auf die GKV anwendbar? Wir bekommen zur Zeit nämlich keine Gutachten mehr von einer bestimmten KK. Die geben nur noch einen ganz kleinen Auszug aus dem Gutachten wieder.
Gruß
S. Lindenau