Hallo ToDo,
ich bin der gleichen Meinung.
Der Patient hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. für mich, wenn er seine Krnakenakte einsehen möchte, dann darf er es auch. Stehen doch sowieso nur seine Daten drin. Gleiches gilt für ein MDK-Gutachten, denke ich mal.
Die Kasse hat uns bisher vollständige Gutachten zur Verfügung gestellt. Diese waren auch umfangreich. Wir konnten also vernünftig damit arbeiten. Nun will die Kasse uns keine Gutachten mehr schicken, da wir ein Gutachen in einem Fall an den Patieten weitergegeben haben.
Es ging um ein rd. 82 Jahre alte Frau. Diese wurde für 4 Tage neurologisch aufgenommen. Dieser Aufenthalt wurde überprüft mit dem Ergebnis, dass der Fall ambulant zu führen sei. Mit Rücksprache des Arztes, erklärte dieser sich einverstanden. (Fragen Sie mich jetzt bitte nicht wieso!). Daraufhin stornierten wir die stationäre Rechnung und erstellten eine ambulante Rechnung. So mussten wir auch den Eigenanteil an die Patientin zurück überweisen. Diese haben wir telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt. Am Telefon war die Tochter der Patientin, welche das nicht einsehen wollte und nach dem Grund fragte, wieso ihre schwerkrnake Mutter nicht stationär behandlet werden durfte. Worauf wir nach langem hin und her der Patientin das Gutachten geschickt haben. Diese ist damit dann zum MDK gelaufen und hat sich beschwert.
Ende vom Lied.
Fazit wir kriegen keine Gutachten mehr, damit wir diese nicht mehr an die Patienten weiter geben könen. Denn was wir nicht haben könen wir auch nicht weiter geben.
Gruß
Sven Lindenau