Beiträge von SLindenau

    Hallo gk,

    könnten Sie ein Bildschirmausdruck von Ihrem Workplace erstellten, wo/ wie Sie die Fälle zusammenführen, erstellen (Punkt 5.3 auf Ihrer Liste)?

    Wir fassen die Fälle, nämlich unter ASPK/ Korrektur/ Abrechnungsfall zusammen. Was nicht immer funktioniert, da häufig die Spalte für die Abrechnungsdiagnose fällt, obwohl eine Fallkette besteht. Daher wäre die Fallzusammneführung über OMed mal eine Alternative.

    Vielen Dank

    Sven Lindenau

    Hallo Zabi,

    wir haben im August die B61 vereinbart...

    Die Rechnungen die wir bis dahin geschrieben hatten, haben wir storniert.

    Dann haben wir die Relativgewichte etc. in unsere Stammdaten eingetragen und neue Rechnungen geschrieben.

    So haben wir den §9 I KFPV 2004 verstanden

    Gruß

    S. Lindenau

    Hallo Herr Blaschke,

    genau so mache ich es auch.. ziemlich zeitaufwendig aber ich weiß weigstens wo die Daten herkommen.

    Werde mich aber in der nächsten Zeit mit SQL-Abfragen beschäftigen müssen um den zeitaufwand zu verringern.

    Wenn sich jemand schon mit dem Thema befasst hat wäre ich über ein paar Infos natürlich dankbar...

    MfG

    Sven Lindenau

    Hallo gk,

    wir hatten im letzten Jahr eklatante Unterschiede zwischen der E1+ und dem DRG-WP.

    Dies lag an der Freigabe. Die E1+ hat immer die DRG der ersten Freigabe genommen. Sollten also Änderungen in der Kodierung vorgenommen worden, sein ohne die DRG-Freigabe vorher mit der rechten Maustaste und der Vidierhistorie zurück zunehmen und ergibt sich durch die Änderung eine andere DRG, so wurde diese nicht in der E1+ angezeigt sondern die ursprüngliche. Das gleiche passiert wenn mehrmals während der Kodierung die Freigabe getätigt wird. Unsere Ärzte dachten damals sie müssten jede Diagnose damit bestätigen

    Der Prozess wurde bei uns daraufhin umgestellt. Es werden Änderungen nur nach Zurücknahme der Freigabe getätigt. Danach wird die Freigabe wieder reingesetzt. Bzw. die Freigaeb wird wirklich erst am Ende der Kodierung gesetzt.

    MfG

    Sven Lindenau

    Hallo ToDo,

    ich bin der gleichen Meinung.

    Der Patient hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. für mich, wenn er seine Krnakenakte einsehen möchte, dann darf er es auch. Stehen doch sowieso nur seine Daten drin. Gleiches gilt für ein MDK-Gutachten, denke ich mal.

    Die Kasse hat uns bisher vollständige Gutachten zur Verfügung gestellt. Diese waren auch umfangreich. Wir konnten also vernünftig damit arbeiten. Nun will die Kasse uns keine Gutachten mehr schicken, da wir ein Gutachen in einem Fall an den Patieten weitergegeben haben.

    Es ging um ein rd. 82 Jahre alte Frau. Diese wurde für 4 Tage neurologisch aufgenommen. Dieser Aufenthalt wurde überprüft mit dem Ergebnis, dass der Fall ambulant zu führen sei. Mit Rücksprache des Arztes, erklärte dieser sich einverstanden. (Fragen Sie mich jetzt bitte nicht wieso!). Daraufhin stornierten wir die stationäre Rechnung und erstellten eine ambulante Rechnung. So mussten wir auch den Eigenanteil an die Patientin zurück überweisen. Diese haben wir telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt. Am Telefon war die Tochter der Patientin, welche das nicht einsehen wollte und nach dem Grund fragte, wieso ihre schwerkrnake Mutter nicht stationär behandlet werden durfte. Worauf wir nach langem hin und her der Patientin das Gutachten geschickt haben. Diese ist damit dann zum MDK gelaufen und hat sich beschwert.

    Ende vom Lied.

    Fazit wir kriegen keine Gutachten mehr, damit wir diese nicht mehr an die Patienten weiter geben könen. Denn was wir nicht haben könen wir auch nicht weiter geben.

    Gruß

    Sven Lindenau

    Hallo Herr Heller,

    mir ist der Grouper bis heute ein Rätsel.

    Mal ändert sich die E1+ mal nicht durch ein Grouping?

    Ihre Idee hatte ich auch mit dem gleichen Erfolg ;)

    Ich habe mir deshalb in mühsamer Kleinarbeit mein Berichtswesen und was ich sonst noch so brauche mit CSV-Dateien und Access zusammen gebastelt.
    Da der MCAP ja auch nicht richtig funktioniert.

    Viel Spaß beim basteln

    Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

    Gruß

    Sven Lindenau

    Hallo gk,

    kumuliert habe ich die Liste, indem ich die Pat.Liste als *.csv gefahren habe. Danch habe ich Sie in Access importiert mit ein paar Abfragen ist es dann getan.

    Mit den Wiederaufnahmen haben Sie allerdings recht. Da habe ich auch auf den §21-Grouper zurückgegriffen.
    Ich habe die WA-Liste aber gründlich geprüft. Da waren bei uns u.a. Wiederaufnahmen drin die keine waren oder Rückverlegungen etc.

    Die habe ich dann auch in Access als Filter benutzt und nur die \"Superfälle\" kumuliert.

    Sie haben recht war doch nicht so einfach.

    Aber die der CMIeff im Mapping 03/04 aus dem §21-Grouper war um 10% schlechter als das Mapping aus ASTM. Es wurden z.B. kaum geriatrische DRGs berücksichtigt. Wir haben jetzt ein CMIeff-Unterschied zwischen Mapping und IST 2003 von -2,5%. Was Katalog bedingt nachvollziehbar ist.

    gruß

    Sven Lindneau

    Hallo,

    wir sind ein Optionshaus und haben zum 01.12.2003 auf DRgs umgestellt.

    Haben trotzdem das gesamte Jahr die Fälle verschlüsselt als ob wir nach DRGs abrechnen würden.

    Dann wurden die fiktiven DRG-Erlösen mit den tatsächlich realisierten Erlösen verglichen.

    Bei uns war es so, dass wir durch den späten Umstieg benachteiligt gewesen sind und so Geld aus dem Erlösausgleich zurück bekommen haben.

    Mussten dafür aber zwei Wochen Zeit in eine umfangreiche Excel-Datei vom Zweckverband stecken.

    Gruß

    Sven Lindenau

    Hallo Herr Heller,
    eine Möglichkeit in ASTM:

    Extras\\Übertragungen\\DRG Auswertung

    im Registerblatt Grouper kann der gewünschte Grouper eingestellt werden.

    Es wird aber keine E1plus ausgegeben sondern eine Patienten´liste. Diese muss dann nur noch kumuliert werden und sie haben eine Mapping für 2003 auf 2004.

    Hat bei uns wunderbar geklappt. Mapping wurde bei der Budgetverhandlung von den Kostenträgern akzeptiert.

    Gruß

    Sven Lindenau