Hallo zusammen
hier ein Auszug aus dem aktuellen §301 Nachtrag
Nachtrag 07 Abbildung des erhöhten Pflegeentgeltwertes für Überliegerfälle über den 01.04.2020:
1.4.11 Abrechnung Pflegeerlöskatalog für Aufnahmen ab dem 01.01.2020 wird wie folgt ergänzt:
…
Fehlende Budgetvereinbarung
Können die tagesbezogenen Pflegeentgelte nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6a KHEntgG aufgrund einer fehlenden Vereinbarung für das Jahr 2020 noch nicht durch einen krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert berechnet werden, sind gemäß § 15 Abs. 2a Satz 1 KHEntgG die Bewertungsrelationen aus dem Pflegeerlöskatalog nach § 17b Absatz 4 Satz 5 des KHG mit dem in § 15 Abs. 2a Satz 1 KHEntgG ausgewiesenen Eurowert zu multiplizieren. Die Zahl der abrechenbaren Belegungstage berechnen sich nach § 1 Abs. 7 und § 7 Abs. 3 FPV. Liegen für das Entgelt Bewertungsrelationen im Pflegeerlöskatalog vor, ist der bisher vereinbarte Entgeltbetrag (85* bzw. 86*) täglich um die Entgelthöhe zu mindern, die sich ergibt, wenn der in § 15 Abs. 2a Satz 1 KHEntgG ausgewiesene Euro-Betrag mit der Pflegebewertungsrelation multipliziert wird. Hierbei ist für 85er-Entgelte der Wert von dem vereinbarten Betrag je Tag abzuziehen. Bei 86er-Entgelten ist der mit der Entgeltanzahl des Pflegeentgeltes multiplizierte Betrag von dem Betrag der vereinbarten Fallkosten abzuziehen.
Für Belegungstage ab dem 01.04.2020 ist der in § 15 Abs. 2a Satz 1 KHEntgG für diesen Zeitraum ausgewiesene erhöhte Eurowert anzuwenden.
Für Fälle mit Aufnahme vor dem 01.04.2020 und Entlassung nach dem 01.04.2020 sind die tagesbezogenen Pflegeentgelte im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 21.04.2020 des Rechnungseinganges bei der Krankenkasse nach den individuellen Softwaremöglichkeiten der Krankenhäuser entsprechend der gesetzlichen Vorgabe aus den Werten für den Zeitraum vor dem 01.04.2020 in Höhe von 146,55 Euro und für den Zeitraum ab dem 01.04.2020 in Höhe von 185,00 Euro anzuwenden.
Die automatische Rechnungsprüfung der Beträge der Pflegeentgelte wird bis zur maximal zulässigen Höhe in diesem Zeitraum (01.04.2020 bis 21.04.2020) bei den Krankenkassen ausgeschaltet.
Ab dem 22.04.2020 wird die Prüfung der Pflegeentgelte bei den Krankenkassen auf den Wert des Pflegebasisentgeltwertes am Aufnahmetag wieder aktiviert.
Soweit meine Infos
Wie AGFA damit genau umgeht bleibt abzuwarten bis die Infos zum HF1 raus sind
Leider habe ich weder von der DKG noch von den KG der Länder Umsetzungshinweise gefunden
S. Lindenau