Hallo,
von der AGFA haben wir soeben die folgende Info bekommen:
Bitte beachten Sie folgende Sonderregelung für die Abrechnung des Pflegeerlöses für Überlieger über den 01.04.2020 bei einer Rechnungsstellung zwischen dem 01.04.2020 und 21.04.2020:
Der Pflegeentgeltwert soll auch für Überlieger bereits ab dem 01.04.2020 gelten. Da aktuell weder die Kassen noch ORBIS in der Lage sind, eine solche Änderung anzunehmen, gilt folgende Regelung: „Für Rechnungen für Überlieger, die zwischen dem 01.04. und 21.04.2020 bei der Kasse eingehen, wird die Prüfung auf den Pflegeentgeltwert ausgeschaltet, d.h. die Rechnungen werden nicht abgewiesen. Ab dem 22.04.2020 gilt wieder die Regelung, dass der Wert zum Aufnahmedatum geprüft wird.
- In ORBIS wird es dazu folgende Programmänderung geben:
- Die erste Position deckt den Zeitraum bis zum 31.03.2020 ab und bewertet die 146,55 EUR mit der Pflegebewertungsrelation der DRG.
- Die zweite Position deckt den Zeitraum ab dem 01.04.2020 ab und bewertet die 185,00 EUR mit der Pflegebewertungsrelation der DRG.
Bei einer Leistungszuweisung für Überlieger über den 01.04.2020 (Aufnahme bis einschl. 31.03.2020 und Entlassung ab 01.04.2020), die zwischen dem 01.04. und 21.04.2020 erfolgt, wird das Pflegeentgelt in zwei Positionen aufgespaltet:
Ab dem Systemdatum 22.04.2020 wird auch für die Überlieger über den 01.04.2020 wieder zur Bewertung zum Aufnahmedatum übergegangen. Dies gilt auch nach Stornierungen, Fallzusammenführungen und sämtliche neuen Leistungszuweisungen.
Entgeltschlüssel Corona Mehkostenpauschale:
Entgeltschlüssel Somatik: 47100033 (teil-/vollstationär)
Entgeltschlüssel Psychiatrie: A6200013 (vollstationär) und B6200013 (teilstationär)
S. Lindenau