Beiträge von SLindenau

    Hallo,

    von der AGFA haben wir soeben die folgende Info bekommen:
    Bitte beachten Sie folgende Sonderregelung für die Abrechnung des Pflegeerlöses für Überlieger über den 01.04.2020 bei einer Rechnungsstellung zwischen dem 01.04.2020 und 21.04.2020:

    Der Pflegeentgeltwert soll auch für Überlieger bereits ab dem 01.04.2020 gelten. Da aktuell weder die Kassen noch ORBIS in der Lage sind, eine solche Änderung anzunehmen, gilt folgende Regelung: „Für Rechnungen für Überlieger, die zwischen dem 01.04. und 21.04.2020 bei der Kasse eingehen, wird die Prüfung auf den Pflegeentgeltwert ausgeschaltet, d.h. die Rechnungen werden nicht abgewiesen. Ab dem 22.04.2020 gilt wieder die Regelung, dass der Wert zum Aufnahmedatum geprüft wird.

    • In ORBIS wird es dazu folgende Programmänderung geben:
      • Die erste Position deckt den Zeitraum bis zum 31.03.2020 ab und bewertet die 146,55 EUR mit der Pflegebewertungsrelation der DRG.
      • Die zweite Position deckt den Zeitraum ab dem 01.04.2020 ab und bewertet die 185,00 EUR mit der Pflegebewertungsrelation der DRG.

    Bei einer Leistungszuweisung für Überlieger über den 01.04.2020 (Aufnahme bis einschl. 31.03.2020 und Entlassung ab 01.04.2020), die zwischen dem 01.04. und 21.04.2020 erfolgt, wird das Pflegeentgelt in zwei Positionen aufgespaltet:

    Ab dem Systemdatum 22.04.2020 wird auch für die Überlieger über den 01.04.2020 wieder zur Bewertung zum Aufnahmedatum übergegangen. Dies gilt auch nach Stornierungen, Fallzusammenführungen und sämtliche neuen Leistungszuweisungen.

    Entgeltschlüssel Corona Mehkostenpauschale:

    Entgeltschlüssel Somatik: 47100033 (teil-/vollstationär)
    Entgeltschlüssel Psychiatrie: A6200013 (vollstationär) und B6200013 (teilstationär)

    S. Lindenau

    Hallo zusammen,

    ich würde vom Aufnahmedatum ausgehen. Der neue Wert iHv 185 EUR wird in den bestehenden § 15 Abs 2a KHEntgG eingefügt.

    Im § 15 wird regelhaft vom Aufnahmedatum ausgegangen.

    Wie kommen die Kollegen auf das Rechnungsdatum?

    Ich hätte zum Pflegeentgelt aber auch noch eine Frage:

    Sind die noch nicht für 2020 verhandelten E3.3-Entgelte jetzt nochmals um 38,45 EUR (185,00 ./. 146,55) zu vermindern, wie bereits zum Jahreswechsel?

    2. 50 EUR-Zuschlag

    der 50 EUR/ Fall Zuschlag für den Coronamehrbedarf wird gegenüber den Kostenträgern bzw. gegenüber den Patienten abgerechnet

    Kenn jemand schon den §301-Entgeltschlüssel? Oder sollen wir 99999999 nehmen?

    3. FDA

    hier höre ich von Kollegen unterschiedliche Interpretationen. Die einen rechnen ab Freitag überhaupt gar keinen FDA mehr ab, die anderen ab dem 01.04.2020 und wieder um andere, dazu gehöre ich auch, würden den aktuellen FDA durchlaufen lassen, aber in den nächsten Entgeltverhandlungen nicht vereinbaren.

    Vielen Dank

    S. Lindenau

    Hallo merguet,

    haben Sie dazu Kontakt zur KGNW aufgenommen?

    Ich bin mir sicher die freuen sich über gute bzw. schlechte Beispiele aus dem Alltag der Krankenhäuser gerade

    Und ihre Situation zeigt es doch gerade wie absurd die Situation für die Krankenhäuser ist
    Ohne Informationen aus den Häusern haben unsere Interessenvertreter keine Munition um die Entscheidungsträger überzeugen zu können

    S. Lindenau

    Hallo,

    ich steh gerade auf dem Schlauch.

    Ist es möglich einen Fall so zu kodieren, dass dieser bei einem Belegungstag nicht in die I68E sondern in die I68D mit einem UGVD-Abschlag groupiert wird?

    Wenn nein, warum wird im Katalog dann die UGVD mit ausgewiesen?

    Danke

    Gruß

    S. Lindenau