Beiträge von SLindenau

    Hallo zusammen,

    wie sehen Sie denn die zukünftig eingeschränkten Möglichkeiten der Rechnungskorrektur auch bei Fällen die nicht in der Abrechnungsprüfung sind.

    Lese ich den Entwurf richtig, dass wir dann eigentlich nur noch einen Schuss frei haben und der muss ins Schwarze?

    Kodierrevisionen am Ende des Jahres werden dann wohl hinfällig

    Und die Stammdatenpflege, sowie die Generierung von E3.2/ E3.3-Leistungen um so wichtiger, da ich ja keine neue Rechnung mehr schreiben darf, falls das ind. ZE nicht gezogen wurde.

    In vielen Häusern wird im Stapel mit einer Fire and Forget Mentalität abgerechnet. Fehler werden im Nachhinein korrigiert, da müssen wohl die Abläufe angepasst werden.

    Wie sieht es mit formalen Fehlern aus, wenn zB ein prozentualer Abschlag fehlt oder falsch berechnet wurde...Pech gehabt?

    Ist eine Fallzusammenführung eine Rechnungskorrektur?

    S. Lindenau

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    In der Regel nehme ich die Einstellungen vor. ;)

    Allerdings sind das Einstellung im KIS, die nur der Softwarehersteller vornimmt.

    Unser System (ORBIS) nimmt Abschläge vor. Die kann man umgehen, wenn man etwas Bescheid weiß.

    Mich interessiert woher der KIS-Hersteller die Logik bekommt. Ich denke da an die Auslösekriterien im QS-Bereich. Dort ist bis auf kleinste beschrieben, wann ein Bogen ausgelöst wird.

    Dies müsste es dann hier doch auch geben!?

    Ansonsten müsste sich jeder KIS-Anbieter, diese Logik selber herleiten, dass kann es dann auch nicht sein.

    Gruß

    S. Lindenau

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade auf der Suche wo genau geschrieben steht welcher Entlassungs-/Verlegungsgrund (§301-Schlüssel 5) ggfs. zu einem Verlegungsabschlag führt.

    Es gibt hier gerade eine Diskussion, dass nur 06 Verlegung in anderes KH einen Verlegungsabschlag auslöst, 13 externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung nicht.

    Ich finde nirgendwo eine Stelle wo die Logik dahinter beschrieben steht.

    Vielen Dank

    S. Lindenau

    Hallo,

    ich habe gerade mal das ganze mit unserem Sozialdienst durchgesprochen, wie wahrscheinlich diese Konstellelation überhaupt ist.

    Wenn wir einen Antrag auf Pflegegrad stellen, machen wir dies über einen Eilantrag. Damit bekommen wir eine vorläufige Entscheidung. Diese Entscheidung geht bis Pflegegrad 2 nicht höher. Ungefähr 14 Tage später wird der Pat. in der gewohnten Umgebung Zuhause begutachtet und dann wird die endgültige Entscheidung getroffen.

    Die endgültige Entscheidung wird nicht an das Krankenhaus übermittelt, so dass wir im Regelfall keine Kennntis darüber erlangen, ob der Pat. doch noch auf Pflegegrad 3 eingestuft wurde.

    Selbst wenn wir diese bekommen, muss intern sicher gestellt werden, dass diese Info ins MedCo übermittelt wird.

    Nach Rücksprache mit unserem Rechtsbeistand würden wir den OPS nachkodieren, falls wir Kenntnis davon erlangen. Da wir allerdings davon ausgehen, dass diese Situation sehr selten ist, wird keine eigener Prozess dafür eingeführt.

    Interessanter sind da eher die Rückmeldungen der Kassen mit angeblich zu hohen Pflegegraden.

    S. Lindenau

    Hallo,

    scheint allerdings noch nicht bei den Kostenträgern angekommen zu sein.

    Wir bekommen weiterhin Ablehnungen für Datensatzkorrekturen (Mehrerlös für KHs) in Rahmen von Inhouseprüfungen.

    Stehen jetzt alle auf der Agenda für den nächsten Rechtsanwalt-Termin.

    Gruß

    S. Lindenau